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Stadtverwaltung regelt Feuerwerksverbotszonen zu Silvester und Neujahr

Pressemitteilung vom 29.12.2021

Die Rostocker Stadtverwaltung hat in Umsetzung der Corona-Landesverordnung jetzt die Gebiete festgelegt, auf denen zum Jahreswechsel 2021/2022 Menschen-Ansammlungen und die Nutzung von Feuerwerken untersagt sind. Betroffen sind Bereiche in der Innenstadt, in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, in Gehlsdorf, in Warnemünde sowie der gesamte Rostocker Abschnitt der Ostseeküste von Diedrichshagen bis Markgrafenheide/Torfbrücke.

Die Verwendung von Pyrotechnik sowie Ansammlungen und Zusammenkünfte, insbesondere feiernder Menschen, sind am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 jeweils ganztags in folgenden Gebieten verboten:

Stadtmitte
- Stadthafen (vom Kabutzenhof bis zum Petridamm)
- Universitätsplatz
- Neuer Markt

Kröpeliner-Tor-Vorstadt
- Doberaner Platz / Am Brink
- Kanonsberg / Fischerbastion

Gehlsdorf
- Fähranleger Gehlsdorf
- Uferpromenade im Bereich der ehemaligen Deponie

Warnemünde
- Promenade
- Leuchtturmvorplatz
- Mittelmole inkl. Passagierkai

Ostseeküste
- von Diedrichshagen bis Markgrafenheide/Torfbrücke

Von dem Verbot ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1. Dies sind Kleinstfeuerwerke wie zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen, Tretknaller und Tischfeuerwerke.

Darüber hinaus gilt in Rostock, wie auch in den Vorjahren, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 (Silvesterfeuerwerke wie zum Beispiel Knaller, Frösche, kleine Raketen, Vulkane Batteriefeuerwerke) mit ausschließlicher Knallwirkung nur in der Zeit vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, abgebrannt werden dürfen.

Gänzlich verboten ist ihre Nutzung auch im Abstand von 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten. 

Wer ganz auf Silvesterfeuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und vermeidet Verletzungsrisiken. Denn Raketen und Böller verursachen nicht nur Lärm, der Menschen und vor allem Tiere ängstigt, sondern auch Müll und Feinstaub. Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.