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Raumordnungsverfahren für den geplanten Bau einer Ergasleitung von Deutschland nach Dänemark und Schweden

Pressemitteilung vom 11.08.2004






Alternative Dierhagen -
Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen
Bekanntmachung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung
Mittleres Mecklenburg/Rostock vom 15. Juli 2004

Gemäß § 15 Raumordnungsgesetz und § 15 Landesplanungsgesetzt
führt das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres
Mecklenburg Rostock ein Raumordnungsverfahren für den geplanten
Bau einer Erdgasleitung von Deutschland nach Dänemark und
Schweden durch. Träger des Vorhabens ist das Konsortium Baltic Gas
Interconnector, Malmö, vertreten durch die Verbundnetz Gas AG,
Leipzig. Im Raumordnungsverfahren ist festzustellen, ob das Vorhaben
mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, und wie das
Vorhaben ggf. mit anderen raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Die Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung ist Teil des Verfahrens. Das
Raumordnungsverfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung
abgeschlossen; diese ist in den nachfolgenden
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Gegenstand des Verfahrens ist der auf deutschem Gebiet und in
deutschen Seegewässern verlaufende Abschnitt der geplanten Leitung.
Die vom Träger des Vorhabens vorgeschlagenen Leitungstrassen
verlaufen von Lambrechtshagen, Landkreis Bad Doberan und
Glasewitz, Landkreis Güstrow, nach Dierhagen im Landkreis
Nordvorpommern, wo die Leitung in die Ostsee übergehen soll. Eine
alternative Trassenführung über Börgerende-Rethwisch, Landkreis Bad
Doberan, ist bereits in einem vorangegangenen
Raumordnungsverfahren beurteilt worden und daher nicht mehr
Gegenstand dieses Verfahrens. Nach dem gegenwärtigen
Planungsstand wird das Territorium der folgenden Gemeinden und

Städte durch die Leitungstrasse berührt:

· im Landkreis Bad Doberan die Gemeinden Lambrechtshagen,
Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Damm, Kavelstorf, Prisannewitz,
Dummerstorf, Lieblingshof, Broderstorf, Thulendorf, Steinfeld,
Poppendorf, Mandelshagen und Blankenhagen;
· im Landkreis Güstrow die Gemeinden Glasewitz, Recknitz, Kuhs,
Weitendorf, Hohen Sprenz und Dolgen am See;
· im Landkreis Nordvorpommern die Gemeinde Dierhagen und die
Städte Marlow und Ribnitz-Damgarten;
· die Hansestadt Rostock.
Die vollständigen Verfahrensunterlagen einschließlich der
Umweltuntersuchungen können in der Zeit
vom 23. August bis 24. September 2004

· in der Kreisverwaltung Güstrow, Planungsamt, Am Wall 3, Montag und
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr;
· in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Stadtplanungsamt, Am
Markt 1, Sekretariat Zimmer 203, Montag bis Mittwoch von 7.00 bis
12.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 7.00 bis 12.30 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr;
· im Amt für Raumordnung und Landesplanung Rostock, Gerhart-
Hauptmann-Straße 19, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 14.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
von jedermann eingesehen werden. Einwände und Hinweise zum
Vorhaben können bei den genannten Stellen bis zum 8. Oktober 2004
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden; sie können auch
auf dem Postwege an das Amt für Raumordnung und Landesplanung,
Gerhart-Hauptmann-Straße 19, 18055 Rostock übersandt werden.

 

Lantow
Amtsleiter