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Rechnungsprüfungsordnung von der Bürgerschaft beschlossen

Pressemitteilung vom 13.04.2000



Die am 1. März 2000 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossene Rechnungsprüfungsordnung gibt dem Rechnungsprüfungsamt für seine in ihrem Auftrag durchzuführende Kontrolltätigkeit einen nicht mehr auf Vorläufigkeit beruhenden rechtlichen Rahmen.

Ihre Bestimmungen wurden mit den gesetzlichen Grundlagen der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Kommunal prüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Einklang gebracht. Sie ist nunmehr uneingeschränkt Prüfungsgrundlage des Rechnungsprüfungsamtes und regelt verbindlich die Prüftätigkeit in allen Verwaltungsbereichen der Hansestadt Rostock.