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Rechtsposition des Oberbürgermeisters im Kita-Streit bestätigt

Pressemitteilung vom 02.10.2008

Im Rechtsstreit mit verschiedenen Kita-Trägern hat die Hansestadt Rostock heute vollumfänglich Recht bekommen. Damit entbehren die immer wieder öffentlich gemachten, angeblichen Schadensersatzanforderungen an die Hansestadt Rostock endgültig jeder Grundlage. Eine umfängliche Bewertung wird vorgenommen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.