Rechtsvortrag Meinungsfreiheit
Pressemitteilung vom
Angesicht mancher auf Demonstrationen und Gegendemonstrationen laut geäußerten oder auf Transparenten zur Schau gestellten Meinungen fragen sich gegenwärtig viele Menschen, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit geht und wann der Staat hier einschreiten kann oder muss. In einem Vortrag am 29. Januar 2019 erläutert Manuel Schwartz, Regierungsrat am Landesrechnungshof, was von der Meinungsfreiheit umfasst ist, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird und wann eine strafbare Meinungsäußerung vorliegt. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Am Kabutzenhof 20a. Das Teilnehmerentgelt von sieben Euro wird an der Abendkasse erhoben. Um eine Anmeldung unter der Rufnummer 0381 381-4300 wird gebeten.