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Rechtsvortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Pressemitteilung vom 18.02.2015

Zu einem Rechtsvortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lädt die Volkshochschule am 5. März 2015 ein. Eine Rechtsanwältin erläutert die Begriffe Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und worauf man bei der Abfassung achten sollte.

Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Am Kabutzenhof 20a. Das Teilnehmerentgelt von sieben Euro wird an der Abendkasse kassiert. Um Anmeldung wird unter der Rufnummer 381-4300 gebeten.