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Rechtsvortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Pressemitteilung vom 22.02.2016

Am 9. März 2016 erläutert eine Rechtsanwältin in einem Vortrag die Begriffe Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und worauf man bei deren Abfassung achten sollte. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Am Kabutzenhof 20a. Das Teilnehmerentgelt von sieben Euro wird an der Abendkasse kassiert. Um Anmeldung unter der Rufnummer 381-4300 wird herzlich gebeten.