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Rede vom Senator für Finanzen Verwaltung und Ordnung, Georg Scholze, zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2007

Pressemitteilung vom 28.02.2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist in der Verantwortung des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, die Beschlussvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2007 in das Gremium - die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock - einzubringen und zu erläutern.

Seit August 2006 habe ich dieses verantwortungsvolle Amt inne. Mir war von Beginn meiner Tätigkeit an klar, dass weitgehende, nachhaltig wirkende finanzielle Entscheidungen erforderlich sind, um die finanzielle und damit politische Handlungsfähigkeit dieser unserer Stadt wiederherzustellen.

Ich freue mich, dass es mittlerweile gelungen ist, im Senatorenteam, den Fraktionen der Bürgerschaft und bei den Leitungskräften der Verwaltung in vielen Gesprächen zunächst einmal Verständnis für die finanzpolitischen Notwendigkeiten zu wecken.

Im Senatorenteam, das unseren Oberbürgermeister Roland Methling zu unterstützen hat, ist es als Finanzsenator meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir das finanzpolitisch erforderliche Ziel erreichen. Dieses Ziel lautet KONSOLIDIERUNG, also vom Jahr 2009 an nur noch soviel Geld ausgeben, wie wir einnehmen, mithin das strukturelle Defizit abzubauen.

Ebenso bedeutet Konsolidierung, dass der Haushaltsplanentwurf 2007 erstmals seit Jahren den rechtlichen Anforderungen in Richtung einer geordneten Finanzwirtschaft entspricht. Vor dem Hintergrund der noch folgenden neuen Herausforderungen, z.B. der schritt weisen Absenkung der Solidarpakt II-Mittel ab dem Jahre 2009, muss der Haushaltsausgleich geschafft werden. Sollten wir uns dieser Notwendigkeit entziehen wollen, dann drohen einschneidende kommunalaufsichtliche Maßnahmen.

Diese Bankrotterklärung der kommunalen Selbstverwaltung gilt es gemeinsam abzuwenden. Und je früher wir den finanzpolitischen Turn-Around schaffen, umso weniger einschneidend werden die erforderlichen Maßnahmen sein. Deshalb bitte ich Sie auf Grund Ihrer Budgetverantwortung, dieses Recht heute wahrzunehmen. Schließlich leisten Sie dabei Ihren Beitrag für Planungssicherheit und Berechenbarkeit städtischen Handelns. Nicht nur die freien Träger der Kultur und Jugendhilfe, sondern auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben einen Anspruch darauf. Unterstützen Sie uns den gerade eingeleiteten Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.

Auch durch den Stellenplanentwurf werden - wie häufig falsch kommuniziert - keine Vorentscheidungen getroffen. Lediglich die Transparenz des Konsolidierungskurses gilt es zu erhöhen. Alle Einzelmaßnahmen stehen nach wie vor unter dem Vorbehalt entsprechender Einzelbeschlüsse der Bürgerschaft. Mit der in ihrer Darstellung veränderten Planung zeigen wir die erforderlichen Potenziale auf.

Im Übrigen haben Sie alle mittlerweile auch eine ergänzende tabellarische Übersicht zur Gesamtstellenausstattung einer jeden Organisationseinheit vorliegen. Damit denke ich, haben wir zusätzliche Transparenz geschaffen.

Und ein Letztes - Sie alle kennen die eindeutigen Stellungnahmen des Innenministeriums und des Landesrechnungshofes, die aussagen, dass unser Stellenplan rechtskonform ist. Ja nicht nur das, er wurde von Innenministerium sogar als Steigerung der Haushaltswahrheit und -klarheit eingestuft. Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit wurde entkräftet.

Die Verwaltung ist nach Art. 20 GG an Recht und Gesetz gebunden. Seien Sie versichert, dass wir alle Sorgfalt aufwenden, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Mit der Stellenplanaufstellung ist dieses gelungen. Nun sind Sie als Mandatsträger an der Reihe und Sie werden gebeten, die haushaltsbedingten Konsolidierungspotentiale der Personalkosten zur Kenntnis zu nehmen, denn ein nicht auf Konsolidierung ausgelegter Haushalt wäre ein massiver Rechtsverstoß. Ein anhaltendes strukturelles Defizit wäre schlicht rechtswidrig.

Ich bitte daher alle unter Ihnen, die sich in den vergangenen Tagen intensive Sorgen um die Rechtmäßigkeit der Stellenplandarstellung gemacht haben, in gleicher Weise rechtlich sensibel mit den inhaltlichen Fragen des Haushalts umzugehen und uns in unserem Konsolidierungskurs zu unterstützen.

Das Innenministerium hat am vergangenen Freitag hier in Rostock und auch gestern in Schwerin mit Nachdruck deutlich gemacht, dass es eine umgehende und verantwortliche Haushaltsentscheidung der Hansestadt Rostock auf Basis der Ihnen vorliegenden Planungen erwarte, damit wir das Regime der vorläufigen Haushaltsführung noch vor der Sommerpause beenden können.

Weitere Verzögerungen dürften dazu führen, dass die vorläufige Haushaltsführung sich mit allen negativen Auswirkungen - beispielsweise auf die Freiwilligkeitsaufgaben - verlängert und uns das Land noch weitergehende zusätzliche Einsparungen aufgeben werde. Lassen wir es gemeinsam nicht soweit kommen.

Ein erster entscheidender Schritt ist der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegende Haushaltsplanentwurf 2007 mit seinen Anlagen. Ihre mehrheitliche Zustimmung zum Haushaltsplanwurf 2007 würde das Jahr 1 auf dem Weg zum Haushaltsausgleich einleiten.

Nach diesen einführenden Worten lassen Sie mich nun zum Haushaltsplanentwurf und seinen Anlagen im Einzelnen kommen. Ausgangspunkt ist das Haushaltsjahr 2006, dass mit einem strukturellen Fehlbetrag in Höhe von ca. 30 Mio. EUR abschließen wird. Der ursprünglich geplante Fehlbedarf, meine Damen und Herren, wurde damit im zweiten Halbjahr 2006 damit nahezu halbiert, weil der Haushalt 2006 von einem Fehlbedarf von ca. 70 Mio. ¿ ausgegangen war.

Der im Februar in der Bürgerschaft beschlossene Haushalt 2006 unterlag der aufsichtlichen Auflage, 30,0 Mio. EUR einzusparen. Die Genehmigung des Haushaltes wurde mit einer Haushaltssperre über alle Ausgabeansätze verbunden. Finanziert wurden - dieser Anordnung folgend - nur gesetzliche Ausgaben und Leistungen, die notwendig und unaufschiebbar waren. Für Zuschüsse, u. a. an freie Kulturträger, wurden im zulässigen Rahmen durch die Bürgerschaft die Ihnen bekannten Einzelentscheidungen getroffen.

Der Verwaltungshaushalt für den Haushaltsplanentwurf 2007 entstand maßgeblich auf der Grundlage des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses des Jahres 2006. Hiermit haben wir natürlich eine sinnvolle Ausgabenbegrenzung eingeleitet. Unabweisbare Mehrausgaben wurden in Abstimmungen mit den verantwortlichen Senatoren und Amtsleitern durch Ausgabekürzungen an anderer Stelle oder durch Mehreinnahmen finanziert.

Im Ergebnis dieses Arbeitsprozesses liegt Ihnen heute ein Haushaltsplanentwurf 2007 vor, der im Vergleich zur letztjährigen Planung wieder eine Halbierung des geplanten strukturellen Defizits vorsieht. Die mittelfristige Finanzplanung 2006 - 2010 schreibt diese Entwicklung fort.

Mögliche Haushaltsrisiken liegen nach wie vor im Jugend- und Sozialbereich. Gegenüber dem Haushaltsplan 2006 wurden im Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2007 Mehrausgaben für
v - für Leistungen der örtlichen Sozialhilfe nach SGB XII in Höhe von 3,2 Mio. EUR
- für die überörtliche Sozialhilfe nach SGB XII in Höhe von 5,7 Mio. EUR
- für Leistungen an Arbeitslosengeld II-Empfänger in Höhe von 5,0 Mio. EUR
- und für die Kindertagesstättenbetreuung in Höhe von 3,2 Mio. EUR

eingeordnet.

Die Dramatik der Ausgabenentwicklung haben wir bereits in den Beratungen mit den Fraktionen und Fachausschüssen der Bürgerschaft dargestellt. Während die Ausgaben des Jugend- und Sozialbereiches vom Jahr 2000 an um 81,5 Mio. EUR gestiegen sind, wurden die Sachausgaben aller anderen Bereiche um 28,4 Mio. EUR reduziert. Hiervon betroffen sind u. a. Ausgaben der Bauunterhaltung zur Erhaltung kommunaler Gebäude, Gehwege, Straßen oder Parkanlagen.

Nach den Sozialausgaben als größtem Haushaltsposten folgen die Personalausgaben, die im Haushaltsplanentwurf jetzt 116,2 Mio. EUR betragen. Auch wenn im Vergleich zu den Vorjahren ein Rückgang bei den Personalausgaben trotz Tarifsteigerungen um 4 - 5 Mio. EUR durch Stellenabbau, Streichung freier Stellen und restriktive Wiederbesetzung erreicht werden konnte, reicht das bisherige Schrittmaß mit dem Ziel des Haushaltsausgleiches 2009 nicht aus.

Deshalb hat die Verwaltung die in der überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes dargestellten Konsolidierungspotentiale im Personalbereich aufgegriffen und einen im Vergleich zu den Vorjahren neu strukturierten Stellenplan vorgelegt. Und noch einmal: die Rechtskonformität dieses Stellenplanes wurde zwischenzeitlich sowohl vom Innenministerium wie auch vom Landesrechnungshof eindeutig bestätigt.

In Auswertung der Untersuchungen des Landesrechungshofes sowie auch der bisherigen Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung, werden so die Aufgabenpakete abgebildet, die vor uns liegen. Der Stellenplanentwurf 2007 bedeutet für keinen Mitarbeiter Verschlechterungen, sondern ist lediglich Ausgangspunkt für den Konsolidierungsprozess in den nächsten Jahren.

Durch die Zuordnung von Stellen im Stellenplan werden Rechte und Pflichten der Mitarbeiter weder begründet noch beschnitten. Klar ist aber bereits jetzt: Die Hansestadt Rostock wird sich den bisherigen Umfang an Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr leisten können.

Lassen Sie mich nun einige Worte zu den einzelnen Bereichen des Stellenplanentwurfes 2007 sagen: Im ersten Teil des Stellenplanes ist der Stellenbestand ausgewiesen, der mittelfristig erhalten bleiben könnte. Die anderen Teile bilden die Bereiche

künftige Kreisaufgaben nach gesetzlicher Festlegung,
- mögliche Betriebsübergänge und
- Stellenpool ab.

Im Jahr 2009 wird vermutlich in Vollzug des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ein Teil des heutigen Aufgabenbestandes, soweit die Hansestadt Rostock nicht für bestimmte Aufgaben optiert, an den künftigen Landkreis übergehen. Die mit diesem Aufgabenbestand verbundenen Stellen müssen nach der derzeitig gültigen Rechtslage im Stellenplan kenntlich gemacht werden und sind in einem eigenen Unterabschnitt zusammengefasst worden.

Im zweiten Teil sind alle Stellen zusammengefasst worden, die nach vorläufiger Einschätzung ein Potential für eine Überführung im Wege des Betriebsüberganges an Dritte bilden. Diese Stellen sind bis zur Entscheidung der Bürgerschaft über einen evt. Betriebsübergang nach noch zu erfolgender aufgabenkritischer Prüfung ebenfalls in einem eigenen Unterabschnitt zusammengefasst.

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass bei den jetzt beginnenden Untersuchungen in den einzelnen Ämtern erst die konkreten Vorschläge erarbeitet werden, die Ihnen - meine Damen und Herren - dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Konkret auszubringende Vermerke kann dann erst der Stellenplan 2008 enthalten. Letztlich aber entscheidet die Bürgerschaft über die sich aus den Untersuchungen ergebenden Vorschläge.

Der Stellenpool enthält überwiegend die Stellen, die bisher schon als künftig wegfallend gekennzeichnet sind, nämlich beim Ausscheiden der jeweiligen Stelleninhaber. Die übrigen Stellen des Pools sind denkbare Potentiale, über deren Einsparung im Rahmen des laufenden Konsolidierungsprozesses von der Politik noch zu entscheiden sein wird.

Der gegen diese Darstellung von manchen ins Feld geführte Schutz der Mitarbeiter ist in diesem Zusammenhang ein vorgeschobenes Argument, weil durch die nun transparente Darstellung kein Beschwer eintritt - wir reden nur über eine Darstellungsform und nichts anderes meine Damen und Herren. Schließlich stehen alle Einsparpotentiale grundsätzlich unter dem Prüf- und Beschlussvorbehalt der Bürgerschaft. Die Zuordnung von rund 300 Stellen zu einem Verstärkungspool, von denen geschätzt 250 Stellen durch natürliche Fluktuation, wie z.B. Eintritt in den Ruhestand entfallen können, ist aus meiner Sicht kein Grund das Budgetrecht nicht auszuüben. Der Stellenplan 2007 bildet jedenfalls nur Potentiale ab. Welche personellen Veränderungen anstehen, ist später gesondert zu entscheiden.

Lassen Sie mich dazu eines ausdrücklich sagen: Ich beabsichtige nach wie vor, alle personellen Maßnahmen und Probleme, die mit einem Stellenabbau einhergehen, sozialverträglich zu lösen. Dazu müssen Abfindungen genutzt werden, Newplacementunterstützungen angeboten werden und Betriebsübergänge geprüft und zugelassen werden.

Bevor jedoch grundlegende Entscheidungen getroffen werden, werden die Gremien der Bürgerschaft im Einzelnen darüber zu befinden haben. Fazit: Die jetzige Darstellung im Stellenplan ist nicht nur gesetzeskonform, sondern hilft Ihnen bei der Schaffung von Transparenz bei Ihren künftigen Entscheidungen. Die Anregung des Landesrechungshofes zur Einfügung einer Gesamtübersicht, aus der ämterbezogen der Vergleich der Stellenausstattung 2006 / 2007 möglich ist, wurde durch die Verwaltung aufgegriffen und gestern im Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

ich komme nun zum Haushaltssicherungskonzept bis 2010. Gemäß § 43 Abs. 3 KV hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, wenn der Haushaltsgleich nicht erreicht werden kann. Sie kennen diese Gesetzesnorm schon zur Genüge, wie auch den nachfolgenden Satz: ¿Darin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird¿.

Die Verwaltung hat Ihnen heute ein Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 - 2010 vorgelegt, das diesen strukturellen Haushaltsausgleich ab dem Haushaltsjahr 2009 (ohne den an sich erforderlichen Ausgleich der Altfehlbeträge) vorsieht.

Ich denke, wir müssen ein Einvernehmen herstellen und dieses auch leben, dass der städtische Haushalt von 2009 an ausgeglichen und mithin rechtskonform gestaltet werden kann. Aufgrund der von 2009 an regressiven Einnahmeentwicklung infolge des Rückgangs des Finanzmittel aus dem Solidarpakt II ist die Konsolidierung in diesem Zeitraum nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch wirtschaftlich geboten.

Die Haushaltssicherungskonzepte der Vorjahre haben strukturell bereits die notwendigen Bereiche benannt, die wesentliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Hierbei sind zu nennen:

- Reduzierung der Personalausgaben
- Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes
- Beiträge der kommunalen Gesellschaften durch Verlustreduzierung/Gewinnerhöhung
- Reduzierung des Zinsausgaben
- Reduzierung der Zuweisungen und Zuschüsse
- sowie Einnahmeverbesserungen durch Hebesatzerhöhungen und Anpassung der Gebührensatzungen und Entgeltordnungen an das tatsächliche Kostenniveau.

Dieses Ihnen nun vorliegende Rahmenkonzept benennt die für die Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Rostock notwendigen Verbesserungspotentiale. Der Schwerpunkt der Konsolidierung liegt eindeutig in der Reduzierung der Personalausgaben. Abzüglich der bereits durch Stellenreduzierung erreichten Konsolidierung der Personalausgaben verbleibt gegenüber dem vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Einsparvolumen von ca. 43,5 Mio. EUR eine Differenz in Höhe von 30,5 Mio. EUR.

Nach Projektvorarbeiten im Januar und Februar 2007 werden in den verschiedenen Verwaltungsbereichen im Rahmen eines aufgabenkritischen Verfahrens mit Zweck-, Funktions- und Vollzugskritik die Ansätze zur Personalkostensenkung untersucht und im Ergebnis benannt, um die verbleibenden 30,5 Mio ¿ zu realisieren. Darüber hinaus gilt es, die Unternehmen der Hansestadt Rostock verstärkt in die Pflicht nehmen. Wir haben in Teilbereichen erhebliche Verlustausgleiche vorzunehmen und den ein oder anderen erheblichen Zuschussbedarf. Das kann so nicht weitergehen.

Auch die städtischen Unternehmen müssen sich fragen lassen, warum Stellen- und Verwaltungsausstattung augenscheinlich deutlich über dem was die Stadt sich leisten kann liegen. Schließlich dient die Forderung nach Konsolidierung der städtischen Unternehmen nichts anderem als der Herstellung von Gleichbehandlung und damit Gerechtigkeit zwischen den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und den Mitarbeitern der städtischen Beteiligungen. Schlussendlich werden auch die Unternehmen, die heute schon Gewinne an den städtischen Haushalt abführen, diese Gewinnabführung erhöhen müssen.

Insgesamt stellen die in dem Konzept bis 2010 aufgeführten Maßnahmen einen Rahmen dar. Die Konsolidierungspotentiale werden in den nächsten Monaten einer Prüfung unterzogen, sowohl bezogen auf das vorgeschlagene Volumen wie auch auf die Einzelvorschläge.

Der Prozess wird von der Verwaltung so transparent wie möglich gestaltet. Neben der Projektsteuerungsgruppe des Oberbürgermeisters, in der auch das Innenministerium, das Finanzministerium und der Landesrechnungshof vertreten sein werden, sind erstmalig am 20. März die Fraktionsvorsitzenden im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe in die Projektrealisierung eingebunden. Damit ist de facto die Idee eines runden Tisches realisiert.

Die Einbeziehung der Personalvertretung wird hierbei durch die regelmäßigen ¿Dienststellengespräche¿ sichergestellt. Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung bis 2010 wurde Ihnen heute übergeben. Um Ihnen ausreichend Zeit für den Diskussionsprozess in den Fraktionen einzuräumen, ist die Beschlussfassung zu dieser Unterlage für den 9. Mai 2007 vorgesehen.

Mit dem Genehmigungserlass über den Haushalt 2006 hatte die Rechtsaufsicht verfügt, ¿mit der Haushaltssatzung 2007, spätestens bis 15. Juli 2007¿ eine Überarbeitung zum Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dazu lassen Sie mich bitte Folgendes berichten: Der Oberbürgermeister und ich waren gestern im Innenministerium und haben das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung vorgestellt. Wir haben dabei erläutert, dass die Verwaltung in einem ersten Schritt den Haushaltsplanentwurf 2007 zur Sicherung des Budgetrechtes der Bürgerschaft vorgelegt hat und die Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes für den 9. Mai 2007 vorgesehen ist. Die Rechtsaufsicht nimmt die erreichten Konsolidierungsergebnisse des Haushaltsjahres 2006 - die Halbierung des strukturellen Defizits wohlwollend zur Kenntnis. Ihre Beschlussfassung zum Haushalts- und Stellenplan 2007 ist für die Rechtsaufsicht ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum rechtskonformen Haushalt in der Hansestadt Rostock und stärkt das Vertrauen in unsere Konsolidierungsbemühungen.

Ein zeitliches Auseinanderfallen der Beschlüsse zum Haushalt und zum Haushaltssicherungskonzept wird von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet werden. Im Übrigen entspricht dieses Vorgehen der gültigen Erlasslage. Ein HASIKO ist nach dem Haushaltserlass vom 24.10.2006 bis Ende Juli 2007 vorzulegen, jedoch nicht zwingend zusammen mit dem Haushalt zu beschließen.

Zum Abschluss erlauben Sie mir noch einen Ausblick in die Zukunft.Die Sanierung des städtischen Haushaltes ist eine Notwendigkeit für die Zukunft Rostocks. Dazu sollten wir unsere Kräfte bündeln. Es sollte uns allen um strategisches Denken und das Bewusstsein gehen, dass jeder Einzelne an seiner Stelle Verantwortung für nachfolgende Generationen trägt und damit für das Wohl unserer Stadt sorgen muss.

Die Ziele für 2007 liegen nun auf Ihren Tischen! In 2007 wird der Grundstein gelegt. In 2008 sollten wir die Umsetzung fortführen, damit wir in 2009 den Haushaltsausgleich schaffen - dieses Ziel ist erreichbar. Wir wollen die Zukunft für diese Stadt sichern. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2007. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Rostocker ¿Bürgerschaft¿ wahr und üben Sie heute Ihr Budgetrecht aus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!