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Rede von Oberbürgermeister Arno Pöker auf der Sitzung der Bürgerschaft am 1. November 2000

Pressemitteilung vom 01.11.2000

1. November 2000

Rede von Oberbürgermeister Arno Pöker auf der Sitzung der Bürgerschaft am 1. November 2000

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
verehrte Gäste,

die bauliche Situation unserer Schulen ist in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand aller Haushaltsberatungen gewesen. In den Jahren 1994 bis 2000 wurden 300 Mio. DM in die Schulen der Hansestadt Rostock investiert. Aufgrund des nach wie vor enormen Sanierungsbedarfs - das Schulverwaltungsamt geht gegenwärtig von weiteren 300 Mio. DM aus - haben wir in den zurückliegenden Haushaltsjahren entsprechend unseren Möglichkeiten nach Modellen und Finanzierungsmöglichkeiten zum schrittweisen Abbau des Investitionsstaus an den kommunalen Schulen gesucht. Das 30-Mio.-DM-Sanierungsprogramm ist in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen worden und konnte die Lehr- und Lernbedingungen an 13 Schulgebäuden erheblich verbessern.

Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich freue mich, heute mit einer weiteren guten Nachricht in diesem Zusammenhang aufwarten zu können: Zur Fortführung der Schulsanierung werde ich Ihnen in der Bürgerschaftssitzung im Monat Dezember Anträge zur Bewilligung von Investitionen im Wertumfang von fast 20 Mio. DM zur Entscheidung vorlegen. Neben einer Komplexsanierung sollen dadurch insbesondere die Bedingungen im sanitären Bereich an mehreren Schulen verbessert werden. Vorbehaltlich der Genehmigung des Aufsichtsrates der WIRO am 23. November habe ich mit der Geschäftsführung des Unternehmens abgestimmt, dass durch die Auflösung einer im Unternehmen gebildeten Rücklage im Rahmen der Altschuldenregelung, die durch die veränderte Gesetzgebung nicht mehr zum Einsatz kommt, 30 Mio. DM an die Hansestadt Rostock belastungsfrei ausgeschüttet werden.

Ich beabsichtige, den größten Teil dieser Gelder für weitere Sanierungen von Schulen zu verwenden:

· Goethegymnasium für die Planung der Haushaltsunterlage Bau,
· „Türmchenschule" für die Generalsanierung,
· Grundschule am Mühlenteich für die Sanierung der Fassade und von zwei Strängen der Sanitäranlage,
· Berufliche Schule Metalltechnik für die Sanierung der Sporthalle.

Zusätzlich sollten Mittel zur Sanierung der Sanitäranlagen der Schulen, die von außen bereits saniert sind, zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil der 30 Mio. DM sollte aber unbedingt auch in die Rücklage des Vermögenshaushaltes fließen.

Meine Damen und Herren,

ich möchte heute an den Beschluss der Bürgerschaft vor fast genau zehn Jahren erinnern: Es ist der Beschluss Nr. 162/10/1990 vom 5. Dezember 1990, in dem sich die Bürgerschaft zu einem vollständigen Neubau einer modernen Schule für Körperbehinderte bekannt und den Senat der Hansestadt Rostock seinerzeit beauftragt hat, diesen zu veranlassen. In der Begründung des Antrages hieß es seinerzeit:

„Die räumliche Situation der gegenwärtigen Sonderschule für Körperbehinderte ist katastrophal. Die Schule verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten (ausgenommen vier Unterrichtsräume); sie nutzt Räume der Orthopädischen Universitätsklinik für die Erteilung des Unterrichts. Die äußeren Bedingungen (Anzahl und Größe der Räume) sind völlig unzureichend. Eigene Sanitäreinrichtungen existieren nicht. Es gibt keinen stufenfreien Eingang zur Schule. Rollstuhlfahrende Schülerinnen und Schüler können nicht am Unterricht für Hauswirtschaftslehre in der 2. Etage teilnehmen, da der Klinikfahrstuhl nur in die 1. Etage fährt. Eine schnellstmögliche Beendigung dieses unwürdigen, für Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler belastenden Zustands ist dringend erforderlich."

Und nun die heutige Situation: Für die Schule für Körperbehinderte der Hansestadt Rostock war der 25. September ein besonders großer Tag. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Peter Kauffold, war in dem von der Hansestadt Rostock errichteten und vom Land geförderten Schulgebäude zu Gast, um der Schule nunmehr den Status eines Förderzentrums zu verleihen. Damit ist die Einrichtung in der Semmelweisstraße 3 das 50. Förderzentrum des Landes Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig das fünfte in unserer Stadt. Dem von dem neuen Schulgebäudekomplex sichtlich begeisterten Minister habe ich natürlich auch die Erwartungshaltungen der Hansestadt Rostock für weitere und zukünftige Förderung von Schulbaumaßnahmen angetragen.

Die Grundschule „Juri Gagarin" in der Joseph-Herzfeld-Straße 19 wartet mit einer bemerkenswerten Neuerung auf. Zum Schuljahresbeginn wurde eine jahrgangsübergreifende Klasse eröffnet, in der Schüler im muttersprachlichen Französisch unterrichtet werden. Neben diesem guten Angebot für die Kinder der französischen Familien, die derzeitig und zukünftig in unserer Stadt leben, kann diese Form des nicht deutschsprachigen Unterrichts gegebenenfalls auch zur Keimzelle eines zukünftig bilingualen Unterrichts werden.

Meine Damen und Herren,

das von der Hansestadt Rostock in den vergangenen Jahren immer wieder prognostizierte Haushaltsdefizit im Verwaltungshaushalt ist letztendlich nicht eingetreten, weil durch restriktive Maßnahmen wie

· Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage,
· Verfügung von Haushaltssperren und
· Einsatz von Verkaufserlösen aus der Veräußerung von Beteiligungen

die vorliegenden Rechnungsergebnisse nicht nur mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschlossen, sondern darüber hinaus nicht unerhebliche Zuführungen zur allgemeinen Rücklage erwirtschaftet werden konnten. Diese positive Entwicklung der Haushaltsabschlüsse insgesamt darf darüber nicht hinwegtäuschen, dass der Haushalt 2000 nur durch die Ihnen bekannten einmaligen Gewerbesteuereinnahmen eines Steuerzahlers ausgeglichen werden konnte, so dass das strukturelle Defizit nicht beseitigt ist.

Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2000 wurden Mehrausgaben durch die Fachverwaltung angemeldet für:

· Personal, auf Grund der Tarifsteigerungen in Höhe von 1,2 Mio. DM
· Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen in Höhe von 0,7 Mio. DM
· Zuschüsse an freie Träger für die Kinderbetreuung in Tagesstätten in Höhe von 1,3 Mio. DM

Für diese Mehrausgaben werden die entsprechenden Bewilligungsanträge zur Beschlussfassung für die Sitzungen der Bürgerschaft bzw. des Hauptausschusses im Dezember vorbereitet.

Meine Damen und Herren,

insgesamt ist nach ersten Hochrechnungen davon auszugehen, dass der Haushalt der Hansestadt Rostock zum Jahresende ausgeglichen abgeschlossen werden kann.

Die Durchführung des Vermögenshaushaltes 2000 war vor allem durch die eingeschränkte Kreditgenehmigung für neue investive Vorhaben erschwert. Im Einzelnen:

Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte mit dem Erlass vom 16. Juni 2000 den in § 2 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2000 der Hansestadt Rostock festgesetzten Betrag der Investitionskredite in Höhe von 26.563.000 DM vorerst mit einem Teilbetrag von 17,5 Mio. DM genehmigt.

In Abhängigkeit von der Entscheidung der Oberfinanzdirektion zur Gewerbesteuernachzahlung behielt sich das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine weitere Kreditgenehmigung vor. Die Verwaltung hat schriftlich Einzelkreditanträge beim Innenminsterium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt und wiederholt um die Genehmigung des Gesamtkreditvolumens gebeten. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat ausschließlich für Investitionen im Bereich Schulen 6,5 Mio. DM Kreditgenehmigung erteilt. Eine weitergehende Kreditgenehmigung wurde versagt.

Für die im Vermögenshaushalt 2000 neu veranschlagten Vorhaben (66,5 Mio. DM = 33,2 % des Gesamtvermögenshaushaltes 2000) konnte erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2000 durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erlass vom 16. Juni 2000) mit der Auftragsvergabe begonnen werden. Damit kann die Kassenwirksamkeit per 31.12.2000 gemäß § 6 GemHVO M-V nicht immer gewährleistet werden, so dass es zur Bildung erhöhter Haushaltsausgabereste kommen wird.

Mit der Arbeit am Planentwurf 2001 wurde in den Senatsbereichen bereits im Monat Mai 2000 begonnen. Bereits mit der Budgetvorgabe war ein Haushaltsfehlbedarf von 68,6 Mio. DM prognostiziert, welcher nach Rückmeldung der Senatsbereiche sich um weitere 11,3 Mio. DM auf 79,9 Mio. DM erhöhte. Es kann festgestellt werden, dass die Verwaltung bemüht war, die Aufgaben mit den übergebenen Ämter-/Senatsbudgets zu realisieren. Gleichzeitig wurde von einzelnen Ämtern überzeugend die Notwendigkeit zur Erhöhung der Budgets insbesondere für

· Personalausgaben,
· Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen,
· Verlustausgleich des Klinikums Südstadt,
· Verlustausgleich des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung,
· Vertrag Kirche/Hansestadt Rostock (Patronat)

dargelegt. Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock war der Haushaltsplanentwurf 2001 nochmals in die Ämter verwiesen worden, um die Haushaltsansätze nach folgenden Kriterien zu analysieren:

· gesetzliche Leistungen ohne Ermessen,
· gesetzliche Leistungen mit Ermessen,
· vertragliche Leistungen,
· erstattungsfähige Ausgaben,
· Sicherung der Arbeitsfähigkeit und
· freiwillige Leistungen.

Eine erste Auswertung machte die dramatische Finanzsituation der Hansestadt Rostock um so deutlicher, da der Handlungsspielraum, d.h. eine weitere Ausgabenreduzierung verbunden mit einer Aufgabeneinschränkung, sich nur auf

· gesetzliche Aufgaben mit Ermessen,
· Sicherung der Arbeitsfähigkeit und
· freiwillige Leistungen   

mit einem Gesamtvolumen von nur 136,6 Mio. DM beschränkt.

Die Darstellung der Probleme in den Senatsbereichen zeigt die Finanznot, so dass eine bloße Minderung der Haushaltsansätze ohne Reduzierung von Leistungen und Standards nicht mehr realisierbar ist. Damit wird sich die Haushaltsdiskussion nicht mehr nur auf die Reduzierung von finanziellen Mitteln beschränken können, sondern gleichzeitig muss entschieden werden, welche Leistungen bzw. Standards gemindert oder vollständig wegfallen müssen.

Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergab der Verwaltung Mitte Oktober den Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Jahr 2001. Die im Erlass vorgegebenen Kennziffern basieren auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2000. Es wird vom Innenministerium darauf hingewiesen, dass die Zahlen unter dem Vorbehalt der Novemberschätzung übergeben wurden. Da in den letzten Jahren der Haushaltsplanentwurf im Zuge der Planberatungen auf Grund der Steuerschätzung November in einer Größenordnung von 6 bis 7 Mio. DM korrigiert werden musste, wurde der Haushaltsansatz Einkommensteuer nicht wie mit dem Erlass vorgegeben mit 41,7 Mio. DM, sondern mit 35,5 Mio. DM veranschlagt. Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz reduzieren sich nochmals um 7,7 Mio. DM. Unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Einkommensteuer sowie aus dem Finanzausgleichsgesetz ergibt sich im Entwurf des Haushaltsplans ein Fehlbedarf von 72,6 Mio. DM mit Stand vom 30. Oktober 2000.

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2001 werden vor allem für die Fortführung der Großprojekte IGA 2003, Messehochbauten und der die Warnowquerung tangierenden Vorhaben eingesetzt. Weitere Priorität im Vermögenshaushalt genießen Vorhaben, die durch Verträge und Bürgerschaftsbeschlüsse gebunden sind, wie zum Beispiel

· Zuschüsse für den Umbau des Katharinenstiftes zur Hochschule für Musik in Höhe von 5,0 Mio. DM,
· Zuschüsse für die Sanierung des Ostseestadions in Höhe von 2,0 Mio. DM,
· Krankenhaus-Investitionskostenbeitrag in Höhe 6,3 Mio. DM,
· Zuschüsse gemäß Landespflegegesetz im stationären Bereich in Höhe 1,8 Mio. DM,
· Beseitigung der festgestellten Brandgefährdung in Höhe 4,6 Mio. DM an Schulen unter Beachtung entsprechender Prioritäten der Feuerwehr und
· Erhöhung der Anstrengung der Schulsanierung in Höhe von 2,5 Mio. DM.

Meine Damen und Herren,

unsere Stadt verändert ihr Gesicht fast täglich. Mit einigen Startschwierigkeiten, die aber in keinem Vergleich zu den Zuständen in früheren Zeiten stehen, das muss auch ganz klar gesagt werden, wurde das Schutower Kreuz für den Verkehr freigegeben. Dem StraßenbauamtGüstrow gelang es in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt, den Verkehr nun flüssiger und reibungsloser zu gestalten. Damit ist sicher der Name „Schutower Ring" endgültig aus unserem Sprachschatz verbannt. Für ein weiteres wichtiges Verkehrsbauvorhaben haben wir kürzlich den ersten Spatenstich vorgenommen - für den Tunnel unter dem Hauptbahnhof. Zur IGA soll dann das Umsteigen von der Straßenbahn in die Regional- und Fernzüge und umgekehrt wesentlich komfortabler und schneller vonstatten gehen. Der Neue Markt ist fertig gestellt. Dies ist das Kernstück unserer Stadt, wird mit Wochenmarkt und einem Brunnen belebt werden.

Meine Damen und Herren,

ich freue mich, dass die MS „Georg Büchner“ erhalten bleiben kann. Das geht aus einer Informationsvorlage hervor, die Ihnen heute vorliegen müsste. Ich danke hier insbesondere dem Koordinator für die Großprojekte, Wilhelm Fax, der sich dieser Sache besonders angenommen hat und für Kostenersparnisse sorgen konnte. Ich möchte mich auch beim Ortsbeirat Rostock-Schmarl, hier insbesondere bei Herrn Droese, für seinen Einsatz zum Erhalt des Schiffes danken.

Meine Damen und Herren,

am 6. Oktober konnte ich im neuen OSPA-Zentrum die Rostocker Teilnehmer an den Olympischen Spielen willkommen heißen. Neben den Wasserspringern Dörte Lindner und Stefan Ahrens sowie dem Triathleten Andreas Realert vertraten auch die Wasserspringer-Trainerin Monika Dietrich und Mannschaftsärztin Dr. Sabine Krüger unsere Hansestadt in Sydney. Natürlich möchte ich auch Jan Ullrich erwähnen. Die Teilnahme der Athleten und ihre Platzierungen sprechen für die Attraktivität Rostocks als Stadt des Sports und ermutigen viele Sportlerinnen und Sportler, diesen olympischen Leistungen nachzueifern.

Leider weniger im Licht der Öffentlichkeit standen die Paralympics - die Olympischen Spiele der Behinderten. Der Rostocker Steffen Wiebke belegte beim Diskuswerfen der Männer einen achten Platz. Dies verdient Hochachtung, ist es doch nicht seine Spezialdisziplin. Er konnte im Kugelstoßen leider nicht an den Start gehen. Ich freue mich ganz besonders für Steffen Wiebke, der unsere Hansestadt Rostock bei den Paralympics so großartig vertreten hat.

Zugleich sind diese Leistungen ganz sicher auch Ansporn für unser Bemühungen um attraktive Rahmenbedingungen für den Sport in Rostock. Die ehemalige Marine-Schwimmhalle in Gehlsdorf wurde von der WIRO aufwendig saniert und steht nun in Regie des Polizeisportvereins den Rostockerinnen und Rostockern zur Verfügung. Das Wachsen des neuen Ostseestadions ist fast täglich zu beobachten. Und ich hoffe natürlich, dass dies auch auf die Heimspielergebnisse des FC Hansa Einfluss haben wird!

Zwei andere Sport-Bauvorhaben sind durch den verregneten Sommer etwas in Verzug geraten: der Sportplatz in der Danziger Straße und das Leichtathletikstadion im Sportforum, dass - so die Planungen - vielleicht noch Ende des Jahres übergeben werden kann.

In der 50-m-Halle der Schwimmhalle Neptun sind im November 1998 Lüftungsgitter in die Schwimmhalle gestürzt. Eine Schadensuntersuchung ergab größere Schäden an der Standsicherheit der Fensterfront. Die erforderliche komplette Sanierung der Fensterfassade erfolgt von Mitte November bis Mitte Januar. Die 50-m-Schwimmhalle muss für diesen Zeitraum geschlossen werden. Dadurch wird es leider zu Einschränkungen beim Vereinssport und bei der Durchführung von Veranstaltungen kommen.

Meine Damen und Herren,

nach nur dreimonatiger Schließung konnten die Groß Kleiner am 12. Oktober wieder ihre Bibliothek nutzen, die auf das neue benutzerfreundliche Verbuchungssystem umgerüstet wurde. Neben dem modernen Ortsamt verfügt Groß Klein über eine optimal ausgestattete Bibliothek. Dass die Rostocker ausgesprochen lese- und bildungsfreundlich sind, ist ohnehin bekannt. Nach den Renovierungsarbeiten in der Zentralbibliothek ist dort die ohnehin hohe Nutzung, nochmals um zehn Prozent gestiegen, und das nicht nur wegen Harry Potter.

Seit heute können sämtliche Meldeangelegenheiten in den Ortsämtern erledigt werden. Durch Verschmelzung der Aufgaben von Ortsämtern und bisherigen Einwohnerdienststellen kann nun in den Ortsteilen folgender Dienstleistungsumfang angeboten werden:

· An-, Ab- und Ummeldungen,
· Melderegisterauskünfte, Meldebescheinigungen,
· Führungszeugnisse,
· Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister,
· Ersatzlohnsteuerkarten,
· Untersuchungsberechtigungsscheine,
· Beglaubigungen,
· Ausstellung von Reisepässen, Personal- und Kinderausweisen,
· Hundesteuer, Angelkarten, Fischereimarken,
· Fundsachen,
· Bürgerberatung.

Lediglich im Ortsamt Südstadt/Biestow sind diese Leistungen aus räumlichen und technischen Gründen vorerst nicht möglich.

Meine Damen und Herren,

am 22., 23. und 24. September ist am Volkstheater Rostock mit „drei tollen Tagen" die Spielzeit 2000/01 erfolgreich eingeläutet worden. Das Revuestücke „Zwei Krawatten" feierte seine Premiere, ein großes Opernkonzert „Operissimo", ein Umzug durch die Fußgängerzone und ein der Verschönerung des Foyers im Großen Haus und der Unterhaltung der Kinder gewidmetes „Streichfest" waren die Höhepunkte. Doch das Volkstheater Rostock macht auch überregional von sich reden: Die in Koproduktion mit dem Kulturprogramm des Deutschen Pavillons auf der Expo 2000 herausgebrachte russische Kammeroper „Der Meister und Margarita" nach Bulgakows gleichnamigen Roman fand in der Fachpresse eine positive, ja sogar begeisterte Aufnahme.

Die Norddeutsche Philharmonie Rostock wird Mitglied des Verbundes der Orchester der Europäischen FilmPhilharmonie, welche am 31. August in Berlin gegründet wurde. Stummfilme mit Live-Orchester Begleitung finden immer größeres Interesse. Die Aufführung von Munaus „Faust" 1999 war ein richtungsweisendes Ereignis, dem am 20. Oktober ein Auftritt der Norddeutschen Philharmonie in Bielefeld folgte. Künftig soll die Norddeutsche Philharmonie Rostock im gesamten norddeutschen Raum Filmkonzerte bestreiten.

Die Zukunft meistern, das ist der Anspruch, den wir an die Leitlinien zur Stadtentwicklung gestellt haben. Zu dem Entwurf sind viele schriftliche Stellungnahmen von Einzelpersonen, Institutionen, Vereinen, Unternehmen und Gruppen eingegangen. Die zahlreichen Vorschläge und Hinweise wurden sorgfältig abgewogen und teilweise in den Entwurf aufgenommen. Mit dem Ihnen nun vorliegenden Konzept verfügt die Hansestadt Rostock über einen tragfähigen Konsens zu den strategischen Zielen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Wir stellen uns damit den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Im Rahmen des Gesunde-Städte-Projekts hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die das Thema „Kinder und Armut in Rostock" aufgreifen wird. In einer kommunalen Konferenz sollen im Juni 2001 eine Ist-Analyse und die Entwicklung von stadtteilbezogenen Präventionsstrategien mit allen an der Thematik beteiligten Partnern diskutiert werden.

Meine Damen und Herren,

die Bertelsmann Stiftung hat Rostock unter zahlreichen Mitbewerbern ausgewählt, um die Stadt in den kommenden zwei Jahren aktiv bei der Entwicklung von Reformkonzepten zur Förderung von Beschäftigung zu unterstützen. Vorhandene Strategien sollen professionalisiert und in Modellprojekten erprobt werden. Trotz international interessanter wirtschaftlicher Großprojekte wie IGA 2003, Warnowquerung und Bau eines Messe- und Ausstellungszentrums hat Rostock durch den hohen Arbeitsplatzabbau gerade im maritimen Bereich große wirtschaftliche Strukturumbrüche mit hoher Arbeitslosigkeit zu verkraften. Die Verbindung von Wirtschaft und Arbeitsförderung bei gleichzeitigem sozialen Ausgleich ist deshalb eine vordringliche kommunale Aufgabe. Projektinitiativen zur Beschäftigungs- und Arbeitsförderung, wie durch die Bertelsmann Stiftung angeregt, sind daher zu begrüßen und zu unterstützen. Insgesamt beteiligen sich 16 Städte und neun Landkreise an dem Projekt zur Beschäftigungsförderung. Alle teilnehmenden Städte und Kreise zeichnen sich durch ihr bisheriges großes Engagement in diesem Bereich aus. Bei der Auswahl der Städte wurde u.a. geprüft, inwieweit die Arbeits- und Sozialverwaltungen bereits kooperieren und die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik mit anderen kommunalen Handlungsfeldern verknüpft wird.

Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

im Vorfeld der letzten Bürgerschaftssitzung gab es einige Irritationen um den Tagesordnungspunkt „Bericht des Oberbürgermeisters". Ich habe das Rechtsamt gebeten, sich diesbezüglich mit dem Innenministerium in Verbindung zu setzen, um die Berichtspflicht des Oberbürgermeisters nach § 34 Kommunalverfassung abschließend zu klären. Ich gebe Ihnen den Schriftwechsel zur Information, möchte aber die wichtigste Passage hier zitieren: „Die in § 34 Abs. 1 KV M-V geregelte Berichtspflicht des Oberbürgermeisters über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung überlässt es der Entscheidung des Oberbürgermeisters, wie diese Unterrichtung zu erfolgen hat. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die gesamte Gemeindevertretung die im Rahmen der Unterrichtung erteilten Informationen erhält."

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!