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Rede von Oberbürgermeister Roland Methling während der Sitzung der Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 10.11.2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

nach Prüfung der am 24. März 2010 von Ihnen beschlossenen Haushaltssatzung hat das Innenministerium nun mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen übergeben. Die Kommunalaufsicht hat angeordnet, mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung haushaltswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, die zu einer Senkung des planmäßigen Fehlbedarfs 2010 um mindestens 10 Mio. Euro führen. Abweichend von § 27 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung ist bezüglich der zu sperrenden Ausgabeansätze das Einvernehmen mit der Bürgerschaft herzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist im Entwurf bereits vorbereitet und wird Ihnen zur Beschlussfassung für die Bürgerschaftssitzung am 1. Dezember 2010 vorgelegt.

Im Jahr 2010 haben wir bereits zehn Monate mit der Einschränkung der vorläufigen Haushaltsführung gelebt. Es kann eingeschätzt werden, dass die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in der Hansestadt Rostock wider Erwarten nicht so folgenschwer waren, wie das von Bund und Land prognostiziert wurde. Trotz der unsicheren wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklung wird es gelingen, die geforderte Haushaltsverbesserung in Höhe von 10 Mio. Euro in diesem Jahr zu erwirtschaften und damit der Anordnung des Innenministeriums zu entsprechen.

Darüber hinaus hat das Innenministerium auch den jahresbezogenen strukturellen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2011 und folgende sowie eine jährliche Reduzierung des Altfehlbetrages um mindestens 10 Mio. Euro gefordert. In Anbetracht der Größenordnung werden zur Umsetzung dieser Vorgaben neben konsequenten Konsolidierungsentscheidungen auch Vermögensaktivierungen in Betracht gezogen werden müssen, um in überschaubarer Zeit wieder finanzwirtschaftlich handlungsfähig zu werden.

Gerade in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, kann ich das politische Handeln insbesondere der SPD-Fraktion nur schwer nachvollziehen. Seit 2001 waren die Haushalte der Stadt defizitär. Und auch in den Jahren vorher wurde der Haushaltsausgleich nur durch Vermögensverkäufe erreicht. Erinnert sei hier nur an die Anteilsverkäufe an den Stadtwerken und die Seehafen Rostock Umschlaggesellschaft mbH. Die Erlöse flossen damals direkt in den Verwaltungshaushalt, also zum Stopfen von Löchern in der laufenden Finanzwirtschaft.

Wenn wir jetzt wieder über Vermögensveräußerungen reden müssen, dann nicht, um aktuelle Löcher zu stopfen, sondern, um die Schulden abzutragen, die damals entstanden sind - zu einer Zeit, als die SPD die Verwaltungsspitze gestellt hat und die Mehrheit in der Bürgerschaft hinter sich wusste. Von „Verschleiern“ kann da nun wirklich nicht die Rede sein. Ich würde mir an dieser Stelle etwas mehr Ehrlichkeit wünschen.

Und zu dieser Ehrlichkeit gehört dann für mich auch, dass wir unsere gemeinsamen Konsolidierungserfolge der vergangenen fünf Jahre anerkennen. Ich darf erinnern: 2005 war im Haushaltsplan ein Jahresdefizit von knapp 100 Mio. Euro veranschlagt. Wir haben es alle gemeinsam geschafft, eine Trendwende einzuleiten und seit 2008 die aufgelaufenen Defizite und Schulden um nahezu 40 Mio. Euro abzubauen. Mit anderen Worten: Wir zahlen jetzt die Rechnungen für das, was im Vorgriff auf zukünftige Generationen durch Sie ausgegeben wurde. Allein diese 40 Mio. Euro der vergangenen drei Jahre würden uns den Theaterneubau vollständig finanzieren können.

Seit 2008 geben wir nur noch das Geld aus, das wir auch haben. Und wir erwirtschaften sogar Beträge für den Schuldenabbau. Dies alles passiert unter höchsten Konsolidierungsbemühungen, aber ohne die große und spektakuläre Sparkeule. Denn so wichtige „Großprojekte“ - ein Anfang des Jahrzehnts ja in Rostock moderner Begriff - wie die Schulsanierung haben wir dennoch konsequent fortgesetzt. Etwa 85 Mio. Euro wurden allein in den vergangenen fünf Jahren investiert - und damit fast die Hälfte der Gesamtinvestitionen auf diesem Gebiet seit der Wende! Und wir bleiben dabei, nicht nur zu verkünden, jährlich weiter 12 Mio. Euro für die Schulsanierung zur Verfügung zu stellen - wir tun es auch!

Meine Damen und Herren,

die Entwicklung der vorangegangenen Haushaltsjahre in der Hansestadt Rostock lässt sich aber leider in den kommenden Jahren nicht so fortschreiben, das gilt insbesondere für die Einnahmenseite. Die Verwaltung hat in den vergangenen Wochen beharrlich daran gearbeitet, Ihnen einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2011 vorzulegen und darüber hinaus einen angemessenen Beitrag zum Abbau des Altfehlbetrages auszuweisen. Das Ergebnis dieses Arbeitsprozesses wird Ihnen mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2011 übergeben.

Für die Durchführung der Haushaltsberatungen in den Fraktionen und Ausschüssen gestatten Sie mir noch folgende Anmerkungen:

Neben der Finanzplanung 2009 bis 2013 bilden das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung 2009 sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den Monaten Januar bis August 2010 die Grundlage für die Ermittlung der Ansätze für den Planentwurf 2011.

Folgendes Gesamtergebnis ergibt sich für den Planentwurf 2011:

Verwaltungshaushalt

- in Mio. EUR -

  Ergebnis Jahres-rechnung 2009 Haushaltsplan 2010 Finanzplan 2011 Haushalts-planentwurf 2011
Einnahmen 461,2 466,0 450,0 481,5
Ausgaben ohne Altfehlbeträge 453,6 463,5 467,1 472,3
unbereinigter struktureller Fehlbetrag/-bedarf - - 17,1 -
Überschuss strukturell 7,6 2,5 - 9,2
Altfehlbetrag/-bedarf 104,1 106,4 96,5 96,5
Fehlbetrag/-bedarf insgesamt 96,5 103,9 113,6 87,3
Ausgaben insgesamt 557,7 569,9 563,6 568,8

 

Vermögenshaushalt

  2009 2010 2011
Einnahmen/Ausgaben 92,0 78,9 137,1

In den Jahren 2007 und 2008 hatte die Hansestadt Rostock steigende Einnahmen bei den allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes und den Landessteuern zu verzeichnen. Diese Zuwächse setzten sich ab dem Jahr 2009 insbesondere bei den Zuweisungen aus dem FAG so nicht fort, so dass die Haushaltsansätze um 15,4 Mio. Euro im Planentwurf 2011 zu reduzieren sind.

Mit der Neufassung des FAG in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 ist den Kommunen eine aufgabengerechte Finanzausstattung versagt geblieben. Zwar hilft der kommunale Ausgleichsfonds noch, die schlimmsten Auswirkungen durch die Verringerung der Landeszuweisungen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz abzufedern. Mit dem Wegfall der Aufstockungsbeträge aus dem Ausgleichsfonds im Jahr 2012 und der Rückzahlung dieser Mittel ab 2013 wird sich jedoch die Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land erheblich verschlechtern. Das wollen und müssen wir durch Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ausgleichen.

Dazu folgende Entwicklungsreihe der Einnahmen insgesamt:

- Mio. EUR -

  JHHR 2006 JHHR 2007 JHHR 2008 JHHR 2009 Plan 2010 Planentwurf 2011
Einnahmen 412,0 442,2 463,7 461,2 466,0 481,5
./. Einnahmen aus der Zuführung vom VmH (Verkaufserlöse) - 4,5 4,3 0,3 7,4 2,6
./. außerordentliche Gewinnabführung WIRO - - - - - 25,0
Einnahmen ohne Verkaufserlöse 412,0 437,7 459,4 459,9 458,6 453,9
    + 25,7 + 21,7 + 0,5 ./. 1,3 ./. 4,7

Der Haushaltsplanentwurf 2011, aber auch die Haushaltsplanung 2010 sind geprägt durch zurück gehende bzw. nicht fortschreibbare Einnahmepositionen. So reduzieren sich abermals die Zuweisungen aus dem FAG sowie die Zuführungen vom Vermögenshaushalt aus Verkaufserlösen. Weiterhin waren zusätzliche Einnahmen zur Deckung der vertraglichen Vereinbarung für die EVG-Problematik zu erschließen. Für eine Planung von Überschüssen zur Abdeckung der Altfehlbeträge ergab sich im Planungsprozess kein Spielraum, so dass für die Herbeiführung eines unterjährig strukturellen Haushaltsausgleiches und die Reduzierung von Altfehlbeträgen eine Erhöhung der Gewinnabführung der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH vorgeschlagen werden muss.

Im Haushaltsjahr 2011 sollen 38 Mio. Euro Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH abgeführt werden. Die bedeutsame Erhöhung resultiert aus zu planenden Veräußerungsgeschäften bei der WIRO. Die genauen Rahmendaten dafür können wir jetzt noch nicht beziffern, da die umfangreichen Prüfungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. In jedem Fall werden der Aufsichtsrat der WIRO und Sie über das Ergebnis informiert. Bei anstehenden Veräußerungsgeschäften werden die notwendigen Gremienentscheidungen einzuholen sein und die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Veräußerung kommunalen Vermögens sind zu berücksichtigen.

Die Veräußerung von nicht benötigten Wohnungsbeständen wird vom Innenministerium ausdrücklich begrüßt. Das Wohnungsportfolio der Gesellschaft soll durch gezielte Veräußerungen optimiert werden. Die WIRO hält Bestände im Portfolio, die zu Beginn der 90er Jahre saniert wurden. Nun soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine erneute Investition in diese Bestände in Betracht kommt oder ob durch Veräußerung der betroffenen Bestände und teilweisen Ersatzneubau ein besseres wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Die in den Haushaltsplanentwurf 2011 eingestellten Erhöhungen der Gewinnabführungen durch städtische Unternehmen sind insoweit noch risikobehaftet.

Im Laufe des Jahres 2009 zeigte sich der Arbeitsmarkt im Verhältnis zur gesamtwirtschaftlichen Situation relativ stabil, der befürchtete explosionsartige Anstieg der Arbeitslosenzahlen trat nicht in diesem Maße ein. Die schlimmsten Befürchtungen einer erheblichen Ausgabensteigerung der Kosten der Unterkunft sind für das Jahr 2009 nicht eingetreten und werden auch für 2010 und 2011 in der Hansestadt Rostock nicht erwartet. Allerdings sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben u. a. die Ausgaben für die soziale Sicherung kaum beeinflussbar und darüber hinaus konjunkturell unabhängig. Für die Finanzierung dieser Leistungen muss die Hansestadt Rostock seit Jahren und so auch mit dem Planentwurf 2011 höhere Ausgaben veranschlagen.
Die im Zuge der Erarbeitung des Planentwurfes 2011 durchgeführten Planberatungen hatten als oberstes Ziel, einen strukturell ausgeglichenen Planentwurf vorzulegen. Jedoch zeigte sich, dass notwendige und unabweisbare Zuwächse bei den Ausgaben für das Jahr 2011 zu veranschlagen sind, um insbesondere nachfolgende pflichtige bzw. vertragliche Aufgaben finanziell abzusichern:

- Mio. EUR -

Laufende Leistungen an jüdische Emigranten nach SGB XII
0,7
Kita (Erhöhung der Anzahl der zu betreuenden Kinder und des Betreuungssatzes) 0,9
Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 0,2
Soziale Leistungen außerhalb von Einrichtungen 3,0
Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch-SGB II 0,5
Schullastenausgleich 0,3
Betriebsausgaben (Energie) Schule und Sport
0,1
Wartung, Pflege der Rad- und Gehwege, Fahrbahnen - Beseitigung Frostschäden
0,4
Regenwasserbeseitigung 0,2
Gewerbesteuerumlage 0,6
Zuschüsse Tourismuszentrale 0,5
Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung 0,4
IuK - Wartungsverträge Hard- und Software 0,2
Brandschutz und freiwillige Feuerwehr - Bewirtschaftungsausgaben 0,3
Schadensersatzleistungen für den EVG-Vergleich 11,3


Die Planungen des vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2011 orientieren sich für den Verwaltungshaushalt an zwei ganz wesentlichen Zielen:
unterjährig einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und
den geplanten Altfehlbetrag um jährlich 10 Mio. Euro zu reduzieren.
Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes kann daher derzeit nichts anderes als eine Momentaufnahme der letzten Wochen sein, da es laufend neue Erkenntnisse gibt. Auch die Gesetzgeber machen Prognosen nicht leicht. So fehlten für die Planung der Finanzierung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege die Verwaltungsvorschriften in Umsetzung des Kifög. Die Planansätze sind gemäß § 6 GemHVO sorgfältig geschätzt, soweit sie nicht errechenbar sind. Die Zahlen sind nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Und dennoch kann bis zur Beschlussfassung die Entwicklung davon partiell noch abweichen.

Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt 2011 sind Einnahmen und Ausgaben von 137,1 Mio. Euro veranschlagt, das ist gegenüber dem Planjahr 2010 eine Steigerung von 58,2 Mio. Euro.

Die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen stellen mit 94,1 Mio. Euro (davon 66,3 Mio. Euro zweckgebundene Einnahmen der städtischen Gesellschaften) die Haupteinnahmequelle des Vermögenshaushaltes dar. Gegenüber dem Vorjahr werden 49,2 Mio. Euro mehr Zuweisungen zur Förderung objektkonkreter Vorhaben und Maßnahmen aufgrund vorliegender Zuwendungsbescheide geplant. Bestandteil dieser Einnahmen sind auch Zuweisungen laut §§ 11 (3) und 16 FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 14,4 Mio. Euro, die als allgemeine Deckungsquelle des Vermögenshaushaltes entsprechend den geltenden gesetzlichen Richtlinien eingesetzt werden.

Dies wurde notwendig, da der jahrelange Prozess zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches in der Hansestadt Rostock zu gravierenden Einschränkungen im Vermögenshaushalt führte, vor allem bei der Inanspruchnahme der Finanzierungsquellen aus Kreditaufnahme und Verkaufserlösen. Die Folge war eine weitere Erhöhung des Investitionsstaus, verbunden mit nicht vorhersehbaren Haushaltsrisiken, besonders im Hinblick zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

Um Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden, wird es nach heutiger Einschätzung notwendig sein, für die Finanzierung ausgewählter Maßnahmen vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde eine Kreditaufnahme in Höhe von 9,3 Mio. Euro in den Haushalt einzuordnen, darunter 4,9 Mio. Euro für die Planung und Sanierung von Schul- und Sportimmobilien. Bei Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2003 bis 2005 zur Übertragung der Schul- und Sportimmobilien an den KOE zum 1. Januar 2011 werden die entsprechenden Maßnahmen in Höhe von 4,9 Mio. Euro über den Wirtschaftsplan des KOE finanziert und die Kreditaufnahme reduziert sich entsprechend.

Geplant sind die finanziellen Mittel vor allem für:

- Schul- und Sportbereich 12,2 Mio. Euro
(neben Veranschlagung im Haushalt der Hansestadt Rostock
auch Bereitstellung von Mittel im Wirtschaftsplan RGS und KOE)

- Verkehrssicherungspflichten bei Straßen, Brücken, Geh- und 12,7 Mio. Euro
Radwegen u. a.

- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen 12,6 Mio. Euro

Ich wünsche Ihnen und uns im Hinblick auf die kommenden Beratungen in den Fraktionen, in den Ortsbeiräten, in den Ausschüssen und in der hier voraussichtlich am 2. Februar 2011 stattfindenden Beratung in der Bürgerschaft ein konstruktives Miteinander und gute Entscheidungen. Die Senatorin und Senatoren bzw. die Amtsleiterinnen und Amtsleiter werden Sie stets sorgsam beraten und damit nach Bedarf zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren,

der kommunale Haushalt bildet den Rahmen unserer kommunalpolitischen Arbeit. Ich freue mich deshalb immer darüber, Sie über Entwicklungen informieren zu können, die letztlich aus diesen Entscheidungen resultieren.

So wurden am 20. Oktober 2010 gleich zwei Erschließungsverträge wirksam. So ist der Weg frei für 126 neue Wohnungen auf der südlichen Teilfläche des ehemaligen Friedrich-Franz-Bahnhofes. Hier wird ein hochwertiges innerstädtisches Wohngebiet entstehen.

Und Weichen für die Zukunft haben wir auch für die östlichen Teilflächen des Gebietes „Groter Pohl“ gestellt. Hier machen ein Verbrauchermarkt und ein Hotel-/Bürogebäude den Anfang.

Wir können uns das Projekt einer „Energie-Plus-Schule“ in Reutershagen leisten und auch die Sanierung der Grundschule „An den Weiden“, weil wir jeweils die Kofinanzierungsmittel bereitstellen können.

Meine Damen und Herren,

obwohl Personalangelegenheiten in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden, waren nicht öffentliche Belange der Volkstheater Rostock GmbH nur wenige Stunden nach der Sitzung des Aufsichtsrates in der vergangenen Woche in den Zeitungen nachzulesen. Dass weit mehr als nur mündliche Nachrichten dazu kursieren, zeigen auch die Presseanfragen dazu an die Stadtverwaltung. Ob dies den Problemen im Volkstheater gerecht wird und Lösungen tatsächlich ermöglicht, wage ich zu bezweifeln. Im Ergebnis einer Empfehlung des Aufsichtsrates werden wir jedoch voraussichtlich zum kommenden Montag die Mitglieder des Hauptausschusses zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammenrufen.

An dieser Stelle auch noch einmal ein klares Bekenntnis zu unserem Volkstheater! Wir wollen den eingeschlagenen erfolgreichen künstlerischen Kurs fortsetzen und es bleibt bei dem Ziel, am 24. Juni 2018 ein neues Theater zu eröffnen.

Derzeit befinden sich zwei Bürgerbegehren in der Bearbeitung. Beim Bürgerbegehren zur Umgestaltung der Mühlenstraße in Warnemünde wurden die Hinweise der Rechtsaufsicht geprüft, der überarbeitete Entwurf einer Beschlussvorlage wird derzeit mit dem Innenministerium abgestimmt. Für das Bürgerbegehren zum Traditionsschiff hat ja die Präsidentin bereits darüber informiert, dass nun die formale Prüfung der Anzahl erforderlicher Unterstützer abgeschlossen werden konnte. Es schließt sich nun die fachliche Prüfung an.

Meine Damen und Herren,

gestatten Sie mir zum Abschluss meines Berichtes noch einige persönliche Worte.

Wir alle sind bemüht, mit all unserem Wissen und Können die Entwicklung unserer Hansestadt Rostock zu befördern und unseren Beitrag dafür zu leisten, dass Rostock lebens- und liebenswert ist und bleibt. Umso mehr erschüttert es mich, wenn ich feststellen muss, dass einige Wenige, die in Rostock kommunalpolitisch aktiv sind, dies scheinbar nicht als ihr oberstes Credo sehen.

Selbstverständlich stehen Ihnen allen als Mitglieder der Bürgerschaft umfassende Informationsrechte zu, damit Sie Ihre Aufgaben erfüllen können. Wenn dann aber nicht-öffentliche Akten, die einen Tag vorher einer Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft zur Einsicht vorlagen, auszugsweise im Internet auftauchen, frage ich mich schon, wie so etwas sein kann.

Meine Damen und Herren,

es ging in dem Schriftwechsel um die Frage, warum das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Teilhabe an der Flughafengesellschaft ablehnt, andererseits aber seit etlichen Jahren Anteile an unserer Hafen-Entwicklungsgesellschaft hält. Wir sind damit Ihrem Auftrag gefolgt, weiter mit dem Land zu verhandeln, hier stärker als bisher auch institutionelle Verantwortung für Rostock-Laage zu übernehmen. Mutmaßungen über dubiose Geschäfte in diesem Zusammenhang entbehren allein schon deswegen jeder Grundlage.

So bleibt einmal mehr der Eindruck, dass es erneut gar nicht um die Sache ging, sondern einzig und allein darum, sich zu profilieren und Andere zu diskreditieren.

Meine Damen und Herren,

mit der Mehrheit der Bürgerschaft bin ich mir darüber sicher einig, dass dies nicht der Weg ist, der unsere Stadt voranbringt. Profilierungssucht und Diskreditierung all jener mit einer anderen Meinung sind nicht das, was wir im kommunalpolitischen Diskurs in unserer Stadt brauchen. Das wissen auch unsere Wählerinnen und Wähler. Daher bin ich überzeugt, dass dieser Weg letztlich nicht zum Erfolg führt - weder für unsere Stadt, noch für die Initiatoren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!