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Rede von Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, zur Einbringung des

Pressemitteilung vom 22.01.2004

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

vor mehr als einem viertel Jahr wurde Ihnen der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 durch den Oberbürgermeister vorgelegt. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2004 wurde Ihnen die 2. Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005, Fortschreibung 2007, übergeben.

Wie bereits im Vorjahr wurde der Haushalt als Budgethaushalt aufgestellt. Die einzelnen Bereiche erhielten ihre Haushaltseckwerte als Budgetvorgabe. Die Budgetstruktur sowie die einzelnen Budgets der Senatsbereiche stehen in dem nun neu vorliegenden Band III.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

das Leitmotiv des Planentwurfes lautet: Investieren und Konsolidieren. Bevor ich Ihnen diesen roten Faden des Haushaltsplanes 2004 näher erläutere, lassen Sie mich einen Blick zurückwerfen auf das Haushaltsjahr 2003.

Infolge eines geplanten Fehlbedarfes im Verwaltungshaushalt in Höhe von 56,6 Mio. EUR sowie einer ungeplanten Erlösauskehr als zusätzliche Einnahme für den Vermögenshaushalt erhielt die Hansestadt Rostock zur Finanzierung ihrer Investitionen keine Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2003.

Der nach Stellenplan wurde durch die Kommunalaufsicht mit massiven Auflagen belegt. Der Haushaltserlass aus dem Innenministerium ist Ihnen allen bekannt. Damit steht die Hansestadt Rostock unter dem Kuratell des Innenministers. Dies wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Frage ist nur, wie intensiv das Innenministerium in die Stadt hineinregieren wird. Das liegt an uns und an unseren Anstrengungen, auf den Haushaltsausgleich hinzuwirken. Die Skala der denkbaren ministeriellen Auflagen ist nach oben hin offen.

Vor dem Zwangsverwalter hat die Aufsicht viele andere Möglichkeiten, die Stadt Rostock, d. h. den Oberbürgermeister und die Bürgerschaft, zum Sparen anzuhalten. Das Innenministerium hat im vergangenen Jahr in anderen Gebietskörperschaften Haushalte beanstandet, mit der Folge, dass es dort während des gesamten Jahres keinen Haushalt gab. Ich warne deshalb eindringlich davor, von einmal gefassten Sparbeschlüssen wieder abzurücken und sie nicht konsequent umzusetzen. Das wäre das falsche Signal für Schwerin.

Die Stadt braucht auch mit dem Haushalt 2004 eine Kreditgenehmigung in Höhe von 4,3 Mio. EUR für den Vermögenshaushalt, wir brauchen Kassenkredite in sehr viel höherem Umfang als bisher.

Hierfür sind wir jeweils auf Genehmigungen des Ministeriums angewiesen, die mit unangenehmen Auflagen verbunden werden können. Ich kann Sie deshalb nur auffordern, am Konsolidierungswillen der Bürgerschaft keine Zweifel aufkommen zu lassen.

Doch nun erst einmal zurück zum Haushaltsjahr 2003.

In den vergangenen Haushaltsjahren ist es durch verschiedene Steuerungsmaßnahmen der Verwaltung gelungen, das Defizit im Verwaltungshaushalt erheblich im Vergleich zum Haushaltsplan zu reduzieren.

Im Jahr 2003 war das sehr viel schwieriger. Wir haben auf der Einnahmeseite durch einen großen Steuerzahler eine weitere erhebliche Mindereinnahme hinnehmen müssen - 8,7 Mio. EUR fehlen zusätzlich bei den Gewerbesteuereinnahmen.

Zusätzliche Ausgaben für Hilfe zur Erziehung (0,8 Mio. EUR) und für Sozialhilfe (4,9 Mio. EUR) haben die Haushaltssituation im Jahr 2003 weiter verschärft. Die Kompensation dieser genannten Haushaltsverschlechterungen erfolgte zum Teil über die durch die Bürgerschaft gefassten Beschlüsse zur Haushaltssicherung, z. B. durch die Zielvereinbarung mit der RVV, die 4,1 Mio. EUR zusätzliche Einnahmen für den Haushalt brachte.

Deutliche Minderausgaben bei den Personalausgaben, im Kapitaldienst und Budgetersparnisse werden den Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2003 auf cirka 57 Mio. EUR begrenzen. Dieser Fehlbetrag ist eine massive Vorbelastung für das Haushaltsjahr 2005.Am ersten Tag des Jahres 2005 hat die Hansestadt Rostock gemäß Gemeindehaushaltsverordnung bereits 57 Mio. EUR ausgegeben.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

auch im vierten Jahr der Haushaltskonsolidierung ist es uns noch nicht gelungen, den Anstieg des strukturellen Defizits zu begrenzen. Insbesondere dramatische Mindereinnahmen durch Steuerrückgänge und sinkende Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes machen unsere Konsolidierungsmaßnahmen zunichte. Die Verwaltung hat Ihnen einen Haushaltsplanentwurf 2004 mit einem Defizit im Verwaltungshaushalt von 97,2 Mio. EUR vorgelegen müssen. Hierin enthalten ist das Defizit aus dem Jahr 2002 in Höhe von 39,2 Mio. EUR.

Der nach Redaktionsschluss eingegangen Aufstellungserlass aus Schwerin führte zu einer nochmaligen Verringerung der Finanzzuweisungen an die Hansestadt Rostock in Höhe von rund 8,8 Mio. EUR. Diese Korrektur liegt Ihnen mit der 1. Ergänzung zur Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters dem Antrag Nr. 0724 zur Entscheidung vor.

Das für 2004 geplante Defizit wird sich demnach auf ca. 106 Mio. EUR erhöhen. Durch die neuesten Entwicklungen der Landespolitik könnte es etwas besser werden. Konkretere Entscheidungen liegen aber noch nicht vor.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

welche Erklärung gibt es für ein 106 Mio. EUR Defizit? Die Hansestadt Rostock hat für das Haushaltsjahr 2004 ein strukturelles Defizit von 48 Mio. EUR. Der Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2002 beträgt 39,6 Mio. EUR. Mindereinnahmen von rund 20 Mio. EUR, insbesondere bei der Gewerbesteuer sowie durch Kürzungen der Schlüsselzuweisungen, erhöhen den Fehlbetrag.

Ausgabenerhöhungen wurden im Haushaltsjahr 2004 nur im pflichtigen Bereich zugelassen, d.h. für Mehrausgaben im Sozialhilfe- und Jugendhilfebereich sowie Personalausgaben (Tarifsteigerungen).

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

unser Haushaltsdefizit ist alles andere als hausgemacht. Unser Haushaltsdefizit hat Ursachen, die weit außerhalb der Hansestadt Rostocks liegen. Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung weist die größte Neuverschuldung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Ursache sind massive Steuereinnahmeeinbrüche. Die Steuergesetzgebung der vergangenen Jahre sollte die Wirtschaft entlasten, zu mehr Arbeitsplätzen und mehr Investitionen führen. Wie sieht die Realität aus?

Großunternehmen können ihren selbstverschuldeten Verlust auf Kosten der Kommunen ausgleichen. Ein Beispiel aus Bayern soll das illustrieren: Ein erfolgreiches deutsches Automobilunternehmen wollte noch größer werden und hat sich eine englische Nobelmarke dazu gekauft. Dieser Kauf erwies sich als Flop. Das Unternehmen konnte das leichter wegstecken, als die Stadt, in der es seinen Firmensitz hat.

Durch die Verluste wurde einfach die Gewerbesteuer auf Null gesenkt. Die Kommunen baden also unternehmerische Fehlentscheidungen aus. Die Steuergesetzgebung ermöglicht es der Wirtschaft, sich aus der Verantwortung für die kommunale Gemeinschaft immer mehr herauszuziehen. Damit wird den Gemeinden eine wesentliche Grundlage ihrer Finanzausstattung dauerhaft entzogen. Die Hoffnung auf die Gemeindefinanzreform und damit die Hoffnung auf eine planungssichere Finanzierungsgrundlage hat sich nach wie vor nicht erfüllt.

Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss hilft uns nur ansatzweise, indem Fehlentwicklungen bei der Gewerbesteuerumlage endlich korrigiert wurden. Das bringt der Hansestadt voraussichtlich 2,5 Mio. EUR. Enttäuschend ist für mich, dass man sich auch im Jahr 2003 nicht dazu durchringen konnte, die freien Berufe zur Gewerbesteuer heranzuziehen.

Die Veränderung auf der Ausgabenseite durch das Arbeitslosengeld II kann noch nicht beziffert werden. Ich warne vor zu hohen Erwartungen. Eine grundlegende Gemeindefinanzreform steht nochaus. Aber auch dabei muss man sich realistischerweise fragen, wo soll denn zusätzliches Geld herkommen?

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die finanzielle Situation des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist keineswegs besser, als die des Bundes. Zur Lösung der Finanzprobleme des Landes droht spätestens ab 2005 das Ende der im Finanzausgleichgesetz verankerten Mindestgarantie. Die Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden damit an den Haushaltsproblemen des Landes maßgeblich beteiligt.

Die Kürzungen von Schlüsselzuweisungen sowie die schrittweise Reduzierung der Infrastrukturpauschale sind Ausdruck der finanziellen Notsituation des Landes, die durch die Steuereinbrüche der Geberländer im Bundesfinanzausgleich verursacht wurde.

Die Kürzung der FAG-Zuweisungen wurden weder durch finanzielle Berechnungen unterlegt noch wird die Vielzahl der Aufgaben, die von den Kommunen für das Land erledigt werden, reduziert. Die Haushaltsschieflage in Mecklenburg-Vorpommerns Städten und Gemeinden wird damit durch die Landesregierung in Kauf genommen.

Die Aufgabenerfüllung durch die Kommune kann schließlich nur gewährleistet werden, wenn mittelfristig die Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden. Die Verantwortung des Landes erschöpft sich dabei nicht in der Bereitstellung von Steuernanteilen.

Dies ergibt sich schlicht aus der Tatsache, dass die Kommunen rechtlich Bestandteil des Landes sind, und das Land damit letzten Endes für die Verbindlichkeiten der Kommunen einzustehen hat. Im Unterschied zu den Kommunen verfügt das Land mit seiner Gesetzgebungskompetenz aber über die Steuerungsgewalt. Das Land muss deshalb bereits aus eigenem Interesse für eine ausgewogene Finanzsituation seiner Kommunen sorgen.

Sollte das Land aber den Städten und Gemeinden keine weiteren Gelder zur Verfügung stellen können oder sogar Kürzungen vornehmen, so muss es die Kommunen in entsprechendem Umfang von Pflichten entlasten, die es selbst gesetzlich veranlasst hat.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich für das Vier- oder Fünf-Regionen-Modell und eine umfassende Funktionalreform ausgesprochen. Die Städte und Gemeinden haben erkannt, dass nur durch Konzentration der Verwaltungsaufgaben über alle Ebenen dauerhaft die finanziellen Probleme des Landes und der Kommunen gelöst werden können.

Wir wären nicht Verlierer einer solchen Reform, sondern Gewinner. Wir hätten endlich wieder finanzielle Spielräume. Die Landesregierung sollte dies möglichst schnell allen Bedenkenträgern quer durch die Parteien deutlich machen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die Gestaltungsmöglichkeit für Kommunalpolitik in der Hansestadt Rostock ist seit 2001 immer kleiner geworden und wird auch in kommenden Jahren weiter eingeschränkt werden.

Ausdruck dessen ist die Entwicklung des Vermögenshaushaltes. Hatte der Vermögenshaushalt des Jahres 2003 noch ein Volumen von 147,5 Mio. EUR, so weist der Haushaltsplanentwurf 2004 nur ein Volumen von 115 Mio. EUR aus. Eine Halbierung des Vermögenshaushaltes ab 2005 auf 56 Mio. EUR zeigt die bevorstehende dramatische Entwicklung.

Die Kürzung der Infrastrukturpauschale, zurückgehende Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sowie die nur noch in Höhe der ordentlichen Tilgung in Aussicht gestellten Kredite führen zu dieser Situation.

Bereits mit diesem Vermögenshaushalt ist es nicht mehr möglich, alle durch die Bürgerschaft gefassten Beschlüsse, z. B. Zuschüsse für die Herrichtung von behindertengerechten Wohnungen oder für Lärmschutzfenster zu finanzieren.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

trotz dieser schwierigen Ausgangsbedingungen und der nicht erfüllbaren hohen Erwartungen bring der Haushalt 2004 einen ganz wichtigen Investitionsschub für die Stadt. Investitionen sind ein Eckpfeiler dieses Planentwurfes.

Der Schwerpunkt des Vermögenshaushaltes 2004 liegt in der von der Bürgerschaft mit oberster Priorität beschlossenen Schulsanierung. 12,6 Mio. EUR sind im Haushaltsplanentwurf 2004 dafür vorgesehen. Das heißt ganz konkret, in 58 Rostocker Schulen wird sich im kommenden Jahr etwas verbessern. In 16 Schulen können sogar neue Maßnahmen begonnen werden.

Weitere Schwerpunkte liegen in der Fortführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Davon profitiert die Innenstadt und die Stadtteile Schmarl, Toitenwinkel, Evershagen und Groß Klein. Die Komplementärfinanzierung für die Krankenhauserweiterung wird gesichert.

Die Sanierung der Seepromenade in Warnemünde verschönert nicht nur das Seebad. Durch die eingeworbenen Fördermittel gelingt es uns, auch mit wenig Rostocker Geld viel Arbeit für die Not leidende Baubranche in die Stadt zu holen. Wer dieses Projekt kürzt, verliert Fördermittel im achtfachen Umfang und gefährdet das Gesamtvorhaben.

Bei den von Bund und Land geförderten Maßnahmen sind insbesondere die Erweiterung des Kompetenzzentrums des Technologieparks Warnemünde oder des Instrumentenlandessystems für den Flughafen Rostock-Laage zu nennen. Für Vorhaben im Hafen werden ebenfalls mit Unterstützung von Bund und Land im Jahr 2004 12,8 Mio. EUR investiert werden. Ein ganz wichtiges Zeichen für die Wirtschaft.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der Planentwurf ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Das ist der zweite Eckpfeiler dieser Vorlage. Mit dem Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2001 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen, 700 Stellen in der Stadtverwaltung bis 2010 einzusparen.

Der Ihnen vorliegende Stellenplanentwurf 2004 weist für 676 Stellen anrechenbare KW-Vermerke aus. Das ist jeweils auf 12 Monate gerechnet eine Einsparung von 21,5 Mio. EUR. Sollten die Stellen nicht gestrichen, sondern wiederbesetzt werden, würden bis 2010 im Vergleich zu 2001 über 104 Mio. EUR mehr Personalkosten entstehen. Tariferhöhungen würden noch dazu kommen.

Mit Übergabe des Haushaltsplanentwurfes 2004 wurde Ihnen das Ergebnis der Organisationsuntersuchungen in einer Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben. In dieser Informationsvorlage wird dargestellt, warum Stellen eingespart werden können. Nur in Ausnahmefällen werden Aufgaben insgesamt nicht mehr wahrgenommen. Die meisten Stellenreduzierungen sind möglich durch Aufgabenkonzentration.

Das heißt: Einzelne Stellen werden mehr Aufgaben wahrzunehmen haben, die von Ihnen wahrgenommenen Aufgaben können in der Regel aber nicht mehr mit der gleichen Intensität erledigt werden. Es kann im Einzelfall zu längeren Bearbeitungszeiten oder Wartezeiten kommen.

Die Führungskräfte und Stelleninhaberinnen in der Stadtverwaltung sind gefordert, bei der Aufgabenwahrnehmung Prioritäten zu setzen. Darüber hinaus wird durch die Konzentration verschiedener gleich gelagerter Aufgaben eine schnellere und bessere Aufgabenerledigung ermöglicht.

Insgesamt eine wesentliche Rolle und Vorbedingung für eine Vielzahl von Stelleneinsparungen spielt darüber hinaus die Straffung von Bearbeitungsvorgängen, die Reduzierung von Schnittstellen sowie - ganz wichtig - die verbesserte computertechnische Ausstattung von Arbeitsplätzen. Hierfür sind investive Mittel im Umfang von fast 1 Mio. EUR vorgesehen.

Bei Stelleneinsparungen, die erst in einigen Jahren realisiert werden, ist in angemessener Zeit vor der konkreten Stellenreduzierung die genaue Umverteilung der Aufgaben zu prüfen und festzulegen. Nur so können sich bis dahin verändernden Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Das Theater und die städtischen Museen sollen künftig in privater Rechtsform durch die Stadt geführt werden. Sie werden deshalb in Gänze mit kw-Vermerken versehen. Der Zeitpunkt der Realisierung der kw-Vermerke wurde zeitlich so gesetzt, dass bis zu dem gesetzten Datum alle personalrechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Privatisierung abgeschlossen werden können.

Für die betroffenen Ämter werden jedoch keinesfalls alle kw-gesetzten Stellen als Einsparung angerechnet, denn die privatisierten Einrichtungen werden auch künftig aus städtischen Mitteln durch Zuschüsse finanziert. Da eine genaue Berechnung der eingesparten Personalkosten von Strukturveränderungen abhängt, wird pauschal anerkannt, dass die Stellenzahl eingespart wurde, die von dem Amt gemäß Haushaltssicherungskonzept vom 3. Juli 2002 zu erbringen war.

Insgesamt sind seit dem Stellenplan 2001, einschließlich der in private Rechtsform zu überführenden Einrichtungen, 997 kw-Vermerke mit dem Stellenplanentwurf 2004 ausgebracht. Die intensive Arbeit in den letzten Monaten zwischen Querschnittsverwaltung und Ämtern hat zu diesem positiven Ergebnis geführt. Allen Beteiligten möchte ich dafür ausdrücklich danken.

Dabei war die Methode anfangs nicht unumstritten. Die von der Bürgerschaft beschlossene Zahl 700 beruhte ausschließlich auf dem altersbedingten Ausscheiden. Aber nicht jede Stelle, die durch Eintritt in das Rentenalter frei wird, kann ersatzlos wegfallen.

Die mit dem Haushaltssicherungskonzept auf die Ämter verteilte Einsparquote machte zum einen den Einspardruck für jeden einzelnen Bereich deutlich, zum anderen ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit.

Trotzdem belegt der Bericht, dass differenziert vorgegangen wurde. In einigen Ämtern wurde das vorgegebene Stellensparvolumen übertroffen, z. B. im Stadtplanungsamt und im Hauptamt, in anderen Fällen war aufgrund der vorgegebenen Pflichtaufgabe das Ziel nicht erreichbar, z. B. im Sozialamt, wo sogar noch Stellen zugeführt werden mussten.

Das vorliegende Ergebnis ist ein Zwischenstand, weitere organisatorische Untersuchungen werden folgen. Durch Investitionen und Aufgabenreduzierung können sich weitere Einsparpotenziale ergeben. Wir müssen weitermachen. Der Konsolidierungsdruck bleibt. Er wird sogar noch stärker.

Meine Damen und Herren,

ich sage es ganz deutlich: Wer den Haushalt konsolidieren will, der kann das Volkstheater nicht außen vor lassen. Dort ist mehr als jeder 10. Mitarbeiter dieser Stadtverwaltung tätig.

Ich kann den Mitarbeitern des Umweltamtes, des Jugendamtes und in den Ortsämtern nicht erklären, warum wir dort Stellen reduzieren, während wir im freiwilligen Bereich des Theaters uns mit weniger Substanz zufrieden geben.

Ich kann Ihnen eine solche Prioritätensetzung jedenfalls nicht empfehlen. Eine GmbH-Gründung als solche bringt noch nicht die notwendige Einsparung, aber sie erhöht die Flexibilität und Eigenverantwortung des Theaters und zwingt zu wirtschaftlichem Handeln.

Hinzu kommen müssen strukturelle Veränderungen, ohne die im Übrigen auch ein Theaterneubau in weite Ferne rückt.

Nicht zuletzt im Genehmigungsverfahren wird es darauf ankommen, dass die Hansestadt Rostock zumindest ihren Willen zur umfassenden Veränderung auch im Volkstheater dokumentiert. Ich verweise auf die regelmäßigen Hinweise des Innenministers in den Haushaltserlassen.

Meine Damen und Herren,

der Stellenplan 2004 mit seinen 676 anrechenbaren KW-Stellen ist Voraussetzung für die konkrete Personalentwicklung. Auf seiner Grundlage können wir von Kündigung bedrohte Mitarbeiter gezielt qualifizieren, um sie für neue dauerhafte Aufgaben in der Verwaltung vorzubereiten. Der Stellenplan 2004 ist außerdem Voraussetzung, für alle weiteren Schritte zur Reduzierung der Personalkosten. Deshalb ist es wichtig, dass sie dem Haushalt mit diesem Stellenplan zustimmen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

gleichzeitig mit dem Haushaltsplanentwurf 2004 legt Ihnen der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die 2. Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005, Fortschreibung bis 2007 zur Entscheidung vor.

Das Haushaltssicherungskonzept wurde am 18. November mit der Kommunalabteilung des Innenministeriums beraten. Die Aufsichtsbehörde sieht die Haushaltssituation der Hansestadt Rostock sehr kritisch. Der begonnene Prozess der Haushaltskonsolidierung ist nach Auffassung des Leiters der Kommunalabteilung konsequent fortzusetzen. Er hat mir bestätigt, dass der Weg den die Hansestadt Rostock eingeschlagen hat, der richtige Weg ist. Es sollten möglichst keine Abstriche gemacht werden.

27,9 Mio. EUR hat die bisherige Umsetzung unserer Haushaltssicherungskonzepte eingebracht. Um diese Summe hätte sich das Haushaltsdefizit andernfalls erhöht. Insbesondere der Fortschritt beim Stellenabbau wurde von der Kommunalaufsicht positiv gewürdigt. Es wurde von der Kommunalaufsicht ferner anerkannt, dass insbesondere die haushaltsverschärfenden Mindereinnahmen des Jahres 2002, 2003 und 2004 nicht durch die Hansestadt Rostock zu verantworten sind.

Auch aus diesem Grunde heraus zeigt sich die Rechtsaufsicht offen für die Einrichtung eines "Nachwuchspools", damit wir in Anbetracht des Altersdurchschnitts unserer Mitarbeiter auch nach dem Jahr 2010 noch in der Lage sind, die Aufgaben zu erfüllen.

Die Schwerpunkte der 2. Ergänzung des Haushaltssicherungskonzeptes sind u.a. die Fortführung des Stellenreduzierungsprozesses, personalwirtschaftliche Maßnahmen und die Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung.

Diese drei Maßnahmen werden in den nächsten Monaten und Jahren immer mehr mit einander verflochten. Dabei geht es darum, die beschlossenen Stellenreduzierungen schneller als geplant umzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Reduzierung von Standards. In den Ämtern wird an stadtteilbezogenen fachlichen Analysen gearbeitet, die zu veränderten Schwerpunkten auch in der fachlichen Arbeit führen werden.

Der Hintergrund für diese sehr aufwendige, aber sehr wichtige Arbeit ist auch hier die Reduzierung der Zuschüsse der Hansestadt Rostock. Während wir bei den pflichtigen Aufgaben der Standarddefinition des Bundes und des Landes ausgeliefert sind, können wir im freiwilligen Bereich selbst entscheiden.

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes enthält Vorschläge zur Standardreduzierung auch im Kulturbereich. Es muss eine Diskussion über kulturpolitische Schwerpunkte der Stadt geführt werden. Standarddiskussionen haben zunächst etwas Abschreckendes, weil das Ziel - wie sollte es bei Themen der Haushaltskonsolidierung anders sein - eine Einsparung sein muss.

Das fällt gerade bei den Themen Jugend, Sport, Soziales und Kultur schwer. Aber nur, wenn wir haltbare Standards definieren, sind wir in der Lage, bewusst die Einrichtungen zu erhalten, die wir erhalten wollen. Alles andere wäre Willkür und würde den Zufall an Stelle der Strategie setzen. Es wird kein Weg an Kürzungen und Einsparungen vorbei führen. Jetzt ist die Zeit, in einem geordneten Prozess sinnvolle Ergebnisse für die Stadt zu erzielen. Wir wollen keinen Kahlschlag. Deshalb müssen wir weg von der Gieskannenförderung. Städtische Mittel sollen dort helfen, wo wirklicher Bedarf ist und wo die Subvention dazu führt, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Chancen bekommen.

Es ist unsere Pflicht, Nachteile auszugleichen. Deshalb müssen wir in Zeiten knapper Kassen aufpassen, dass Gelder punktgenau ankommen und nicht dort landen, wo sie eigentlich nicht so nötig sind. Das wird die wichtigste Aufgabe für die Leistungsverwaltung in den kommenden Jahren sein und daher sollten wir uns nicht durch Geschrei der Lobbyisten von der Arbeit abhalten lassen.

Meine Damen und Herren,

die Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes sowie die Reduzierung bzw. Optimierung von Zuwendungenund Zuschüssen sind weitere wichtige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

Die Verbesserung der Kooperation zwischen den Aufgabenträgern der Hansestadt Rostock und den Aufgabenträgern Bad Doberan und Güstrow will die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis erreichen. Sie soll zu einer Effizienzsteigerung für alle Beteiligten führen. Solange das Land mit seiner Funktions- und Regionalreform nicht vorankommt, müssen wir uns eben selbst nachbarschaftlich helfen.

Ganz konkret könnte dies die Einrichtung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle, eines gemeinsamen Kataster- und Vermessungsamtes oder eines gemeinsamen Gesundheitsamtes bedeuten. Gerade die beiden letztgenannten Beispiele zeigen, dass die kreisfreien Städte und Kreise aufgrund der Landesgesetze zahlreiche Spezialisten beschäftigen müssen, die der Arbeitsmarkt teilweise kaum noch hergibt.

Die Zusammenführung und der gemeinsame Einsatz des know hows hat deshalb nicht nur konsolidierende Aspekte. Bei der Zusammenarbeit ist auf Bürgernähe und Fairness gegenüber dem Partner zu achten. Wer von vornherein fordert, alles muss in Rostock bleiben, hat schon verloren.

Mit dem Entwurf zum Haushaltssicherungskonzept schlagen wir Ihnen den mehrheitlichen Anteilsverkauf HWBR vor. Die Bedingungen für die Fortführung der Gesellschaft sind im Haushaltssicherungskonzept konkret in Abstimmung mit dem Fachamt benannt.

Die Gesellschaft ist nach den Turbulenzen des vergangenen Jahres wieder ordentlich aufgestellt. Seriöse Kaufinteressenten haben sich bereits gemeldet. Eine Ausschreibung wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein gutes Ergebnis bringen.

Unter römisch VIII werden Ihnen Terminverschiebungen aus der 1. Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagen. Die durch die Bürgerschaft gefassten Beschlüsse, wie z.B. Änderung der Rechtsform der Volkshochschule oder des Konservatoriums sind sehr komplexe, zeitlich aufwendige schwierige Prozesse, deswegen schlagen wir der Bürgerschaft neue Terminstellungen zur Umsetzung vor.

Meine Damen und Herren,

Haushaltssicherung ist keine Geheimwissenschaft. Wir stehen als Verwaltung in ständigem Austausch mit anderen Städten, immer auf der Suche nach neuen Ideen und Vorschlägen für die Haushaltssicherung. Aber der Katalog ist endlich.

Es liegt deshalb in der Natur der Sache, dass die 2. Fortschreibung, die bereits die 129. Maßnahme aufweist, nicht den Umfang haben kann, wie das Ursprungspapier.

Im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit sollte ohnehin die Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen stehen. Ich halte deshalb wenig davon, Maßnahmen mit Folgekonzepten wieder aufzuheben oder zu verwässern, wie dies einige Änderungsanträge vorschlagen.

Haushaltskonsolidierung erfordert vielmehr klare Vorgaben. Nur wenn Projekte klar beschrieben, Ziele abrechenbar definiert sind und man zu seinen einmal gefassten Beschlüssen steht, vermeiden wir Arbeit für den Papierkorb. Ich kann verstehen, dass die Mehrheitsfindung innerhalb und zwischen den Fraktionen Kompromissformulierungen erfordert und ich bin jedem dankbar, der zur Kompromissfindung konstruktiv beigetragen hat. Auch der Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung führt zu Rücksichtnahmen und darunter leidet die Klarheit.

Haushaltskonsolidierung ist ein gemeinsamer Prozess zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Wir können nur gemeinsam besser werden. Das setzt aber auch offene Diskussionen voraus. Bei allem Respekt: Ich habe kein Verständnis, wenn einzelne Ausschüsse der Bürgerschaft nur wenige Minuten zur Haushaltssicherung beraten, gleichzeitig aber eine Fraktion eine umfangreiche Große Anfrage vorlegt. Schwierige Debatten sollten wir in den fachlich kompetenten und zuständigen Ausschüssen führen. Dafür sind sie da. Nur so kann sich der dringend erforderliche Dialog zur Haushaltskonsolidierung zwischen Bürgerschaft und Verwaltung entwickeln.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

ich war in den vergangenen Monaten in verschiedenen Ortsbeiräten zu Gast. Ich habe dort über die kritische Haushaltslage der Stadt berichtet und über viele einschneidende Maßnahmen im Zuge der Haushaltskonsolidierung informiert. Ich habe aber auch deutlich gemacht, welche Investitionen der Haushalt 2004 trotzdem für die Stadt möglich macht.

Die Bürger erwarten, dass wir den Weg für Investitionen frei machen. Schulen, Gehwege, städtische Einrichtungen, ganze Stadtteile, Wirtschaftsansiedlungen und Jugendclubs werden vom Haushalt 2004 erheblich profitieren.

Diese Chancen des Haushalts verspielen Sie leichtfertig, wenn sie aus prinzipiellen Gründen die Zustimmung verweigern.

Das sollte schon gar nicht aus einem falschen Oppositionsverständnis heraus erfolgen. Die Bürgerschaft übernimmt letztlich die Verantwortung.

Ich bitte Sie deshalb, um Beschlussfassung zum Haushalt 2004 und zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Geben Sie grünes Licht, damit wir investieren und konsolidieren können - zum Wohle der Hansestadt Rostock.