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Regelung der OB-Stellvertretung

Pressemitteilung vom 01.02.2006

Bitte um Bestellung als Beauftragte in der Funktion der Ersten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ist während ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich einem Beschlussvorschlag von Oberbürgermeister Roland Methling zur vorübergehenden Regelung der OB-Stellvertretung gefolgt. Danach soll die Rechtsaufsichtsbehörde gebeten werden, Karin Helke als Beauftragte in die Funktion der Ersten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters zu bestellen. Die Bestellung sollte für den Zeitraum bis zur Ernennung der neu gewählten Senatorin oder des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und Ersten Stellvertreterin bzw. Stellvertreters des Oberbürgermeisters erfolgen.

"Nach Weggang des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und Zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters ist es notwendig, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten", begründet der Oberbürgermeister seinen Vorschlag. Das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde hatte angemahnt, bis zum Ausscheiden von Senator Sebastian Schröder aus dem Dienst bei der Hansestadt Rostock eine Regelung für die Vertretung des Oberbürgermeisters zu treffen. Der Beauftragten in der Funktion der Ersten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters obliegen insbesondere Unterschriftsleistungen bei Verträgen der Hansestadt Rostock, die mehr als eine Unterschrift erfordern, und die Vertretung des Oberbürgermeisters als Chef der Stadtverwaltung im Verhinderungsfall.

Karin Helke (48 Jahre) ist seit 1979 in der Stadtverwaltung beschäftigt. Als Referentin für Investitionen und später als Referatsleiterin Stadthaushalt war sie bereits im damaligen Rat der Stadt Rostock mit Finanzfragen beschäftigt. Seit 1990 leitet die parteilose Rostockerin das Kämmereiamt. Karin Helke ist verheiratet und hat zwei Kinder.