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Regelungen zum Verfahren bei Stellenbesetzungen nur vorübergehend geändert

Pressemitteilung vom 09.06.2011

Sämtliche Stellenbesetzungsverfahren im Rathaus werden nur vorübergehend dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Stadtverwaltung folgt damit einer Anregung des Verwaltungsgerichts Schwerin für die Dauer eines von der Präsidentin der Bürgerschaft angestrengten Eilverfahrens. „Natürlich bedeutet dies erhebliche Mehrarbeit für Bürgerschaft und Verwaltung“, so der Oberbürgermeister. „Die Verfahren werden so noch länger dauern und zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und letztlich ihrer Kunden gehen.“

„Die Aussage der SPD-Fraktion in ihrer gestrigen Pressemitteilung, dass die Stadtverwaltung künftig alle Stellenbesetzungsverfahren unter Beteiligung des Hauptausschusses abarbeitet, ist falsch“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Mitnichten bin ich erst durch das Gericht an meine Pflichten erinnert worden, wie die SPD-Fraktion mutmaßt. Da wir in den kommenden Jahren durch den demografischen Wandel in der Verwaltung hunderte Stellen neu besetzen müssen, wäre ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln so nicht möglich und der Hauptausschuss in seiner Arbeitsfähigkeit sicher sehr stark gefordert.“

Bis dato werden alle Stellenbesetzungsverfahren ab einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe E 13/A 13 im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss entschieden. Alle übrigen Stellenbesetzungsverfahren erfolgten bisher durch die Verwaltung im Rahmen des jährlich von der Bürgerschaft beschlossenen Stellenplans.

Eine Mehrheit der Bürgerschaft hat beschlossen, alle im Stellenplanentwurf als unbesetzt gekennzeichneten Stellen zu streichen und Neubesetzungen grundsätzlich dem Hauptausschuss vorzubehalten. „Diesem Beschluss musste ich widersprechen und beanstanden. Die Bürgerschaft hatte in der Folge die Präsidentin beauftragt, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anzustreben“, erläutert der Oberbürgermeister.