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Reservekräfte für Wahlvorstände gesucht

Pressemitteilung vom 29.08.2005



Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 18. September 2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt. Zur Besetzung der Wahlvorstände benötigt die Hansestadt Rostock 1.500 Wahlhelfer. Fungieren als Wahlhelfer kann jeder, der das aktive Wahlrecht hat. Mitglieder eines Wahlvorstandes müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sein und seit mindestens drei Monaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Beachtet werden muss, dass der Wahlhelfer selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss ist.

Um möglichen Ausfällen von Mitgliedern der Wahlvorstände begegnen zu können, wird ein Reservekräftepool gebildet. Dafür werden noch weitere Helfer benötigt.
Bei Ihrer Bereitschaft zur Übernahme eines Ehrenamtes und für den Reservepool zur Verfügung zu stehen, bitten wir um Erklärung gegenüber der

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/Wahlen
18050 Rostock
Tel. 0381 381-1371 oder 381-1308, Fax 381-1370
E-Mail: wahlhelfer@rostock.de

unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Adresse und telefonischen Erreichbarkeit. Die Erklärung kann auch im Wahlhelferbüro, Historisches Rathaus, Neuer Markt 1, Zimmer 40 abgegeben werden.

Alle personenbezogenen Daten unterliegen den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hansestadt Rostock als Gemeindebehörde ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Behörde unterstützt daher die Wahlhelfer und bereitet sie auf ihr Ehrenamt vor. Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und alle Schriftführer werden umfassend geschult. Entsprechendes Schulungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

Auf Beschluss des Hauptausschusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird in Würdigung des Ehrenamtes ein erhöhtes Erfrischungsgeld für die Wahlvorsteher von 40 Euro, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro gewährt.
Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit bereits entschieden haben bzw. noch entscheiden wollen.

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister