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Richtigstellung der Öffentlichen Bekanntmachung vom 27. Februar 2002 über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 11.03.2002

11. März 2002

Richtigstellung der Öffentlichen Bekanntmachung vom 27. Februar 2002
über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock


Die durch den Gemeindewahlausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerberin der 3. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Frau Marita Jenss

wohnhaft in 18109 Rostock,
Aleksis-Kivi-Straße 25
Fraktion der Partei des
Demokratischen Sozialismus,

hat durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Präsidenten der Bürgerschaft zum 1. Februar 2002 auf ihren Sitz verzichtet. Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1998 (GVOBl. M-V S. 423, S. 549), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 1999 (GVOBl. M-V S. 212), geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der PDS für den Wahlbereich Rostock 2 über.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Frau Annegrit Koburger

wohnhaft in 18109 Rostock, Blockmacherring 10. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.

Rostock, 5. Februar 2002

in Vertretung
Vogel  i