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Rostock geht neue Formen der Bürgerbeteiligung bei Sanierungsmaßnahmen

Pressemitteilung vom 05.09.2011

Um eine breite und intensive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Sanierungsmaßnahmen zu erreichen, wird die Stadtverwaltung neue Wege gehen.
Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt, betont: „Die Stadtverwaltung kommt so der vielfach geforderten Bürgerbeteiligung nach und hat dafür eigenständige demokratische Beteiligungsprozesse entwickelt.“

Die in Warnemünde anstehenden grundhaften Sanierungen betreffen 2012 die Straßenzüge Friedrich-Franz-Straße, nördlicher Teil der Dänischen Straße und Kirchenstraße. Von besonderer Bedeutung ist die Einbeziehung und Mitbestimmung der letztlich durch die Straßenbaubeitragssatzung zur anteiligen Zahlung verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer.

Als erstes wird für die Friedrich-Franz-Straße nun ein dreistufiges Beteiligungsverfahren vorgesehen. Hier sollen im Bürgerbeteiligungsverfahren über mögliche technische Grundvarianten Vorzugsvarianten herausgearbeitet werden, aus denen dann schließlich eine Genehmigungsplanung entsteht. „Ziel ist es, zügig eine mehrheitlich getragene Sanierungslösung zu entwickeln, die möglichst allen funktionalen, gestalterischen und finanziellen Ansprüchen im historisch bedeutsamen Kerngebiet Warnemündes gerecht wird“, unterstreicht Senator Holger Matthäus.

1. Stufe
Mitte September 2011 werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Ortsbeiratsmitgliedern mehrere funktionelle Gestaltungsvorschläge mit Darstellungen der Auswirkungen der jeweiligen Variante einschließlich Grobkostenvergleich zur ersten Meinungsbildung zugesendet. Das Baumgutachten und die Varianten werden zeitgleich im Internet, im Ortsamt bzw. in der Fachverwaltung einsehbar sein. Die Angeschriebenen haben dann zwei Wochen Zeit hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.

2. Stufe
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung zusammengefasst und führen zur Varianteneingrenzung. Für diese wird folgend die Planungstiefe erhöht und die Kosten berechnet. Auf einer öffentlichen Versammlung im Oktober werden insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer an Hand von Plänen und detaillierten Erläuterungen über die Vorzugsvarianten informiert und haben die Möglichkeit, mitzudiskutieren und weiter mit zu gestalten. Die Versammlung wird durch einen externen unabhängigen Moderator geleitet.

3. Stufe
Die ermittelte Vorzugsvariante wird zur Genehmigungsreife durchgeplant und in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung zum Jahresende allen Interessierten vorgestellt. Bei Notwendigkeit der Erteilung von Befreiungen vom gesetzlichen Alleenschutz werden die anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Parallel werden die Unterlagen im Internet unter www.rostock.de zur allgemeinen Information veröffentlicht.

Für die Beteiligungsverfahren bei den beiden anderen Straßenzügen werden eigenständige Informationen bereitgestellt. Auf Grund der eingetretenen zeitlichen Verzögerung kann dieses Jahr nicht mehr mit den Sanierungsmaßnahmen in der Warnemünder Anastasiastraße begonnen werden.