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Rostocker Checkliste für den Radverkehr in Kraft gesetzt

Pressemitteilung vom 26.07.2012

Im Programm zur Förderung des Radverkehrs, welches durch die Bürgerschaft im Jahr 2006 beschlossen wurde, wird auch die Erarbeitung einer Checkliste für Planung und Bau von Radverkehrsanlagen festgelegt. Die Verwaltung hat diesen Beschlusspunkt nun umgesetzt.

Damit Planung und Bau von Radverkehrsanlagen zukünftig den Ansprüchen des modernen Radverkehrs genügen, wurde durch das Tief- und Hafenbauamt ein Vorschlag erarbeitet und im Juni dem Fahrradforum zu Kenntnis gegeben und diskutiert. Die Checkliste wurde nun durch den Senator für Bau und Umwelt, Holger Matthäus, ab sofort in Kraft gesetzt. "Damit wird jeder Planungsunterlage eine nachvollziehbare Überprüfung der Belange des Radverkehrs beigelegt und dokumentiert, einschließlich der abschließenden Kontrolle bei der baulichen Ausführung." unterstreicht Senator Matthäus die neue transparente Qualitätssicherung. Im Einzelnen werden z.B. Breite und Materialwahl, Bordabsenkungen, die Lage von Straßeneinläufen, Maststandorte oder die Führung in Kreuzungsbereichen genau geprüft.

Das Ziel der Hansestadt Rostock ist die weitere Förderung des Radverkehrs. Der Radverkehrsanteil bei der Verkehrsmittelnutzung ist von 1998 bis 2008 von 8,6 auf 20,2% gestiegen. Bereits als Vorarbeit für das neue Integrierte Gesamtverkehrskonzept wird ein Radverkehrskonzept erarbeitet und in mehreren Klausuren in enger Zusammenarbeit mit der Universität und Studentenvertretungen abgestimmt.