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Rostocker Warnow-Pass mit starker Lobby

Pressemitteilung vom 13.01.2003


Neuer Katalog mit geförderten Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten erscheint Ende Januar

Rostocks Warnow-Pass hat eine wachsende Lobby. Zählte der blaue Berechtigungsausweis für ermäßigten Eintritt bei Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten in seinem Startjahr 1996 noch 30 Unterstützer, so wuchs die Zahl der Förderer inzwischen auf das Doppelte. Ob Volkshochschule, Buchhandlungen, Jugendkunst- schule, Eisporthalle, Volkstheater, Zoo, Spaßbad Samoa, Jugendklubs, Museen, HanseMesse oder IGA - sie alle gehören zum Kreis jener, die sozial Schwachen zu günstigen Konditionen ihre Pforten öffnen. Ein neuer Katalog mit allen Angeboten in der Hansestadt Rostock wird voraussichtlich ab Ende Januar im Sozialamt und allen Ortsämtern ausliegen. „50 Prozent finanzielle Ermäßigung können Warnow-Pass-Inhaber beispielsweise für einen Kurs der Volkshochschule beanspruchen“, erläutert Ruth Schild vom Sozialamt. Auch der Zoo bietet einen Eintritts-Rabatt zum halben Preis. Rund 2.000 Warnow-Pässe werden derzeit in der Hansestadt Rostock genutzt. „Dabei gibt es sicher noch viel mehr sozial Schwache, die von dem Berechtigungsschein profitieren könnten“, unterstreicht Ruth Schild.

Einen Warnow-Pass beantragen können Sozialhilfeempfänger und all jene, die von der Zuzahlung für zu Arznei-, Verbands- und Heilmitteln sowie zur stationären Vorsorge und Rehabilitationsleistungen befreit sind. Nicht zu verwechseln ist dieser Schein mit dem Kinder-Warnow-Pass, der ausschließlich zu einem preiswerteren warmen Mittagessen berechtigt. Der Warnow-Pass, der nur in Verbindung mit dem Personalausweis gilt, kann in allen Außenstellen des Sozialamtes beantragt werden. Dazu muss eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Befreiung von Zuzahlungen vorgelegt werden. Dann wird der Warnow-Pass im Sozialamt und seinen Außenstellen in der St.-Georg-Straße 109, in der Warnowallee 30 und in der J.-Nehru-Straße 33 ausgestellt.

Alle Sozialamtsstellen haben geöffnet montags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 13 bis 17 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr.

Die Hansestadt Rostock hatte als eine der ersten Städte in Mecklenburg-Vorpommern diese Vergünstigung eingeführt.  i