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Rostocks Finanzbilanz 2015 ist positiv

Pressemitteilung vom 19.01.2016

Das vorläufige Jahresergebnis im Finanzhaushalt der Hansestadt Rostock weist eine Verbesserung um 13,8 Mio. Euro gegenüber der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 aus. „Das ist ein sehr guter Jahresabschluss. Damit können wir Rostocks Altschuldenberg weiter abbauen“, freuen sich Oberbürgermeister Roland Methling und Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, nach Vorlage der ersten, noch vorläufigen Finanzdaten zum Abschluss des Haushaltsjahres 2015. „Die Altfehlbeträge können so um insgesamt 20,8 Mio. Euro reduziert werden.“

Doch der Oberbürgermeister unterstreicht: „Der Konsolidierungszwang zur Herstellung des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleichs und dem Abbau der so genannten Altschulden besteht weiterhin und zwingt die Hansestadt nach wie vor zum äußerst sparsamen und wirtschaftlichen Handeln.“ Senator Dr. Chris Müller ergänzt: „Das Sparen ist auch in den kommenden Jahren kein Selbstläufer, denn nur wenn wir die Altschulden vollständig abbauen, können wir wieder die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit für Rostock erreichen.“ Dazu soll in diesem Jahr eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen werden, um den Haushalt durch zusätzliche Hilfen in Höhe von 16,6 Mio. Euro aus dem Konsolidierungsfonds des Landes zu entlasten.

Neben den geplanten Haushaltsverbesserungen auf der Grundlage der laufenden Einsparmaßnahmen verringerten sich im Jahr 2015 die Kosten der Unterkunft für Hilfeempfänger aufgrund der positiven Arbeitsmarktsituation um 2,3 Mio. Euro. Mehreinzahlungen aus Steuern und Konzessionsabgaben verbesserten den Haushalt um weitere 3,4 Mio. Euro. Überaus positive Rechnungsergebnisse bei den Personal- und Sachauszahlungen wurden in allen Bereichen der Stadtverwaltung erreicht und tragen zusätzlich zur Verbesserung der Liquidität gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rd. 20 Mio. Euro bei. Dazu hat auch die bis zum Kassenschluss anhaltende vorläufige Haushaltsführung beigetragen. Zum Jahresende hat die Stadtverwaltung die Höhe der täglichen Kassenkreditaufnahme so auf 131,8 Mio. Euro absenken können. Auch die Mehraufwendungen für Zuwanderer und Transitflüchtlinge haben das Haushaltsergebnis aufgrund der eingegangenen Landeszuweisungen 2015 nicht verschlechtert.

Aufgrund der Beschlussfassung über einen Doppelhaushalt hat die Hansestadt Rostock am 1. Januar 2016 zum ersten Mal seit der deutschen Wiedervereinigung zu Jahresbeginn über einen rechtskräftigen Haushaltsplan verfügt. Damit besteht von Anfang an Planungssicherheit in der Verwaltung und bei den Zuschussempfängern. Der Verwaltungs- und Politikaufwand können gesenkt sowie Budgetvorgaben der Bürgerschaft planmäßig umgesetzt werden.