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Rund 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden noch gesucht

Pressemitteilung vom 28.08.2017

Rund 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden derzeit noch für den 24. September 2017 gesucht, teilt die Stadtverwaltung als Gemeindewahlbehörde mit. Neben der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag wird an diesem Tag zeitgleich auch der Bürgerentscheid über den Standort des „Traditionsschiffes“ durchgeführt. Zu den 200 Wahlhelfern zählen rund 150 Beisitzerinnen und Beisitzer sowie Kräfte für einen Reservepool.

Insgesamt werden allein in Rostock etwa 1.600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für jeden der 134 allgemeinen Wahlbezirke, der 28 Briefwahl- und der 28 Briefabstimmungsbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand gehören die Vorsteherin oder der Vorsteher, deren Stellvertretung, die Schriftführerin oder der Schriftführer sowie zwei bis sechs Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann sich jede wahlberechtigte Person engagieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan, zum Beispiel Wahlausschuss, sein.

Als Abstimmungshelferin oder Abstimmungshelfer kann jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger eingesetzt werden, die bzw. der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 37 Tagen in der Hansestadt Rostock wohnt und nicht Mitglied in einem anderen Abstimmungsorgan ist.

In Würdigung des Ehrenamtes erhalten Vorsteherinnen oder Vorsteher ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro, deren Stellvertretungen und die Schriftführung in Höhe von 50 Euro sowie die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände in Höhe von 40 Euro. Bei einem Einsatz in einem Urnenwahllokal mit gleichzeitiger Durchführung sowie Auszählung des Bürgerentscheides, erhöht sich der Betrag um 20 Euro (Vorsteherin/Vorsteher), 10 Euro (Stellvertretung, Schriftführung) bzw. 5 Euro (Beisitzerin/Beisitzer).

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss eine Bereitschaftserklärung ausfüllen, persönlich unterschreiben und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden. Die Bereitschaftserklärung kann auch online unter www.rostock.de/wahlen ausgefüllt werden.

Bei Fragen steht das Büro der Wahlhelferverwaltung unter Tel. 0381 381-1801 oder per E-Mail unter wahlhelfer@rostock.de zur Verfügung.