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Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge

Pressemitteilung vom 13.11.2006

Mit den Regelungen in der neuen Landesbauordnung wurde der Umgang mit den für Bauvorhaben notwendigen Stellplätzen als Bestandteil der kommunalen Verkehrskonzeption und -politik festgelegt.

Die Hansestadt Rostock hat sich entschlossen, das bisherige Prinzip des Nachweises von notwendigen Stellplätzen beizubehalten. Auf der Basis der vorliegenden Satzung wird dieser Nachweis rechtlich gefordert und es können Stellplatzablösegebühren erhoben werden. Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 11. Oktober 2006 diese Satzung beschlossen.

Stellplatzsatzung (pdf download)