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Satzung wurde geändert

Pressemitteilung vom 12.03.2003



Mit der zweiten Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 27. Februar 2002 ist durch die Neubildung von Ausschüssen der Betriebsausschuss des kommunalen Eigen- betriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde entfallen. Somit bedurfte es einer Änderung der Eigenbetriebssatzung dahingehend, dass die in der Satzung enthaltenen Regelungen zum beratenden Ausschuss ersatzlos gestrichen werden. M. Schröder Eigenbetrieb Tourismus- zentrale Rostock & Warnemünde

Öffentliche Bekanntmachung Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde”

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch Viertes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), der Verordnung über die Eigenbe-triebe der Gemeinden (Eigen-betriebsverordnung M-V - EigVO) vom 14. September 1998 (GVOBl. M-V S. 808) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29. Januar 2003 folgende Satzung erlassen: § 1 Änderungen

In der Satzung für den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszen-trale Rostock & Warnemünde” vom 30. September 1999, veröffentlicht im Amts- und Mittei-lungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger” Nr. 22 vom 13. O ktober 1999, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung für den Kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde” vom 18. Dezem-ber 2001, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hans e-stadt Rostock „Städtischer Anzei-ger” Nr. 26 vom 28. Dezember 2001, wird Folgendes geändert:

1.     In § 4 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter „sowie den Betriebsausschuss” gestrichen. 2.     In § 4 Abs. 6 Satz 1 werden die Wörter „sowie dem Betriebsausschuss” gestrichen. In Satz 2 werden die Wörter „und dem Betriebsausschuss” gestrichen. 3.     Der § 6 wird aufgehoben. 4.     Im § 7 Abs. 1 werden die Wörter „des Hauptausschus-ses” ersetzt durch die Wörter „der Bürgerschaft”. 5.     Die bisherigen §§ 7 bis 9 werden die §§ 6 bis 8. § 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rostock, 19. Februar 2003

Arno Pöker Oberbürgermeister

 

1. Die vorstehende von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 29. Januar 2003 beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 249), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), ergeben oder die aufgrund dieser erlassen worden sind, gemäß § 5 Abs. 5 K V M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Rostock geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann abweichend von Punkt 2 Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Rostock, 19. Februar 2003

Arno Pöker Oberbürgermeister x x

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