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Schöffen gesucht – Bewerbungen bis zum 30. November

Pressemitteilung vom 14.11.2012

Bis zum 30. November 2012 können sich Interessenten, die als Schöffen arbeiten wollen, im Rechtsamt oder im Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt melden. Hierbei handelt es sich um die Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit. Die Bürgerschaft, Verbände, Vereine und Institutionen können Bürgerinnen und Bürger dafür vorschlagen. Wer Interesse hat, kann sich auch selbst um dieses Ehrenamt bewerben.

Die Hansestadt Rostock bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen sowie der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 vor. In die bis zum 1. Mai 2013 zu erstellenden Listen sind mindestens so viele Personen aufzunehmen, wie tatsächlich als Schöffen und Hilfsschöffen benötigt werden. Die Liste der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Das Landgericht Rostock benötigt für die Hansestadt 205 Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen wird durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt. Hier werden 136 Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt.

Gesucht werden Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Sie müssen deutscher Staatsbürger sein und in Rostock wohnen. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kollegen.

Ansprechpartnerin für Interessenten für das Amt des Erwachsenenschöffen sind im Rechtsamt Swea Plavius, Tel. 381-1163, und für das Amt des Jugendschöffen Silka Hembus im Amt für Jugend und Soziales, Tel. 381-6911.