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Schiedspersonen gesucht

Pressemitteilung vom 25.08.2010

Schiedstellen schlichten kleinere Streitigkeiten zu eingeworfenen Fensterscheiben, zu hohen Hecken des Nachbarn sowie zu weiteren Ansprüchen aus dem Nachbarrecht. Aber auch bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kann die Schiedsstelle den Gang zum Gericht vermeiden. Seit 15 Jahren gibt es in Rostock mit ehrenamtlich tätigen Bürgern besetzte Schiedsstellen auf der Basis des Landes-Schiedsstellengesetzes M-V. Schiedspersonen werden für fünf Jahre gewählt.

Am 1. Februar 2011 beginnt eine neue Wahlperiode. Schiedspersonen müssen mindestens 25 Jahre alt, wahlberechtigt und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein. Sie sollten im Bereich der Gemeinde wohnen, möglichst im entsprechenden Wohngebiet. Schiedspersonen werden gesucht: für den Schiedsstellenbereich Nordwest 1 (Warnemünde, Rostocker Heide, Groß Klein, Schmarl) für den Bereich West (Reutershagen/Hansaviertel/Gar-tenstadt/Stadtweide) sowie für Mitte (Kröpeliner-Tor-Vorstadt/Südstadt/Biestow/Stadtmitte/Brinckmansdorf.).

Informationen über die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen sowie die gesetzlichen Vorschriften können im Internet unter www.schiedsamt.de bzw. www.bds-rostock.de abgerufen werden. Interessenten richten ihre Bewerbung einschließlich eines kurzen Lebenslaufes bis zum 8. September 2010 an die

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Rechtsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock

oder unter dem Betreff „Bewerbung als Schiedsperson“ an die E-Mail-Adresse rechtsamt@rostock.de.

Für Rückfragen steht Swea Plavius, Tel. 381-1163 zur Verfügung.