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Schiedsstellen der Hansestadt Rostock suchen Schiedspersonen

Pressemitteilung vom 30.05.2000

30. Mai 2000

Schiedsstellen der Hansestadt Rostock suchen Schiedspersonen

Statt Klage der Runde Tisch der Schiedstellen: Hier können Streitigkeiten, wie zum Beispiel über die eingeworfene Fensterscheibe oder die zu hohe Hecke des Nachbarn geschlichtet und der Gang zum Gericht vermieden werden.

Seit einigen Jahren gibt es in Rostock Schiedsstellen, in denen Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt ehrenamtlich tätig sind. Grundlage dieser Tätigkeit bildet das Landes-Schiedsstellengesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 1998. Die Schiedspersonen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Im Februar 2001 beginnt eine neue Wahlperiode in der Hansestadt Rostock. Für nachstehend aufgeführte Wohnbereiche werden noch Schiedspersonen gesucht:

- Groß Klein
- Evershagen/Schmarl
- Toitenwinkel

Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson sind:

- Eignung für das Amt nach Persönlichkeit und Fähigkeiten
- Besitz des Wahlrechts
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- wohnhaft im Bereich der Gemeinde

Interessenten richten ihre Bewerbung einschließlich eines kurzen Lebenslaufes bis zum 16. Juni 2000 an die

Hansestadt Rostock
Rechtsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock

Für Rückfragen stehen Ansprechpartner unter der Telefonnummer (03 81) 3 81-11 12 gern zur Verfügung.