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Schutzstatus "Naturdenkmal" mit Verordnung vom 1. November 2006 aberkannt

Pressemitteilung vom 29.11.2006

1. Huntingdon-Ulme
(2 Bäume), Parkstraße, Rostock

Beide Bäume wiesen in den letzten Jahren deutliche Vitalitätsverluste auf. Als es im Mai 2006 zum Ausbruch eines Stämmlings bei einem der beiden Bäume kam, wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Beide Bäume sind aufgrund von Fäulnis durch Pilzbefall nicht mehr (südlicher Baum) bzw. nur noch begrenzt (nördlicher Baum) verkehrssicher. In dem Gutachten wird die Fällung beider Ulmen angeraten. Die Bäume wurden zwischenzeitig bereits wegen erheblicher Gefahr für Personen und Sachwerte gefällt.

2. Kultur-Birne,
Friedrichshöhe

Der an diesem Baum bereits über Jahre beobachtete Schwefelpor- ling führte zu einer sehr geringen Restwandstärke im Stammbereich. Die Verkehrssicherheit (Bruchsicherheit) ist nicht mehr gegeben. Der Baum steht an einem häufig genutzten Weg. Die Fällung ist vorgesehen.

3. Silber-Weide,
Damerower Weg

Es handelt sich hier um eine sehr alte Kopfweide, deren Krone regelmäßig zurückgeschnitten wurde. Kinder zerstörten Teile der überalterten, morschen Weide. Die Vitalität ist nur noch sehr gering. In seinem jetzigen Zustand bietet der Baum kein naturdenkmalwürdiges Bild mehr. Eine Fällung ist dennoch vorerst nicht beabsichtigt.

Dr.-Ing. Stefan Neubauer Leiter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege Öffentliche Bekanntmachung Sechste Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale der Hansestadt Rostock vom 1. November 2006

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 2002, zuletzt geändert am 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 560), verord- net der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock:

Artikel 1 Änderung

Die Stadtverordnung über die Baumdenkmale der Hansestadt Rostock vom 19. November 1999, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 8. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die Fünfte Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über Baumnaturdenkmale der Hansestadt Rostock vom 16. Februar 2004, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 4 vom 25. Februar 2004, wird wie folgt geändert:

1. Die Nr. 09 der Anlage zu § 1 (Kultur-Birne, Friedrichs- höhe) wird gestrichen.
2. Die Nr. 12 der Anlage zu § 1 (Huntingdon-Ulmen, Park- straße 38) wird gestrichen.
3. Die Nr. 13 der Anlage zu § 1 (Silber-Weide, Damerower Weg) wird gestrichen.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Stadtverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Rostock, 1. November 2006

Roland Methling
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock
als untere Naturschutzbehörde