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Schutzstatus wurde aberkannt

Pressemitteilung vom 25.02.2004



Die Blut-Buche steht auf dem Gelände eines Kindergartens in der Fährstraße in
Gehlsdorf. Sie ist seit mehreren Jahren abgängig, der obere Bereich der Krone ist
bereits abgestorben. Eingeleitete Schutzmaßnahmen, wie Absperrung und
Abdeckung mit Rindenmulch haben keinen Erfolg gebracht.
Aufgrund der schlechten Vitalität und der bestehenden Gefahr wurde entschieden,
den Schutzstatus als Naturdenkmal aufzuheben. Für die Silber-Weide in der Straße
Am Güterbahnhof 23 erfolgt das Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus im
Nachhinein, sie musste zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr für die
öffentliche Sicherheit vor der Aberkennung gefällt werden. In letzter Zeit war es zu
Starkastabbrüchen, auch im Bereich des Bürgersteiges, auf dem regelmäßig Autos
parken, gekommen. Eine Untersuchung ergab, dass das Innere des Baumes im
Gabelungsbereich der Starkästen von Holzameisen besiedelt war. Die Ameisen
hatten durch Holzabbau größere Aushöhlungen geschaffen, so dass die
Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.
Dr.-Ing. Stefan Neubauer

Öffentliche Bekanntmachung
Fünfte Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über die
Baumnaturdenkmale der Hansestadt Rostock vom 16. Februar 2004

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober
2002 (GVOBl. M-V 2003 S. 1) verordnet der Oberbürgermeister der Hansestadt
Rostock:

Artikel 1    Änderung

Die Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale der Hanse-stadt Rostock vom 19.
Novem-ber 1999, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse-stadt
Rostock Nr. 26 vom 8. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die Vierte
Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverord-nung über die Baumnaturdenk-male
der Hansestadt Rostock vom 15. Oktober 2003, veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungs-blatt der Hansestadt Rostock Nr. 22 vom 29. Oktober 2003, wird wie folgt
geändert:

Die Nr. 31 der Anlage zu § 1 (Blut-Buche, Fährstr.13) wird gestrichen.
Artikel 2    In-Kraft-Treten

Diese Stadtverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Rostock, 16. Februar 2004

Arno Pöker
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock
als untere Naturschutzbehörde