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Seehafen-Betriebsgelände ab sofort geschlossen

Pressemitteilung vom 27.03.2006

In Realisierung der Forderung des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security) hat die Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock die ihr obliegenden Arbeiten zur Sicherung des Hafengeländes gegen unbefugten Zutritt mit Wirkung zum 23. März 2006 umgesetzt. Darauf weist jetzt das Hafen- und Seemannsamt hin. Damit gilt, dass der Zutritt in das abgezäunte Betriebsgelände des Seehafens Rostock nur noch zugangsberechtigten Personen möglich und erlaubt ist.