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Senator für Finanzen und Wirtschaft zum Nachtragshaushalt 1999 auf der 3. Bürgerschaftssitzung

Pressemitteilung vom 06.10.1999

6. Oktober 1999Senator für Finanzen und Wirtschaft zum Nachtragshaushalt 1999 auf der 3. Bürgerschaftssitzung Es gilt das gesprochene Wort Die durch die Bürgerschaft am 3.3.1999 beschlossene Haushaltssatzung 1999, die im Verwaltungshaushalt mit einem Defizit von 37,0 Mio. DM ausging, wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung und Genehmigung übergeben. Im Mai 1999 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 49 KV M-V vom Recht des Genehmigungsvorbehaltes Gebrauch gemacht und eine Teilgenehmigung (Kredite, Verpflichtungsermächtigungen) der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock übergeben. Der in § 2 Ziffer 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag der neuen Investitionskredite (38,0 Mio. DM) wurde mit einem Teilbetrag von 28,4 Mio. DM durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Das hatte zur Folge, daß durch die Hansestadt Rostock begründete Einzelanträge für die verbleibende Kreditaufnahme von 9,6 Mio. DM bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu stellen waren. Zwischenzeitlich wurde die Kreditaufnahme von insgesamt 38,0 Mio. DM genehmigt. Insbesondere wurde dabei berücksichtigt, daß die Hansestadt Rostock willens ist, den Haushaltsausgleich 1999 herzustellen. Der in § 2 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 1999 festgesetzte Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde nur für Fortsetzungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes in Höhe von 22,0 Mio. DM genehmigt. Eine umfangreiche Prüfung der Notwendigkeit aller geplanten Verpflichtungsermächtigungen in den Ämtern führte zu einer nochmaligen Antragstellung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, die jedoch nicht positiv beschieden wurde. Mit dem Haushaltserlaß wurde der Hansestadt Rostock mitgeteilt, daß ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten ist, das der dramatischen Entwicklung der Fehlbedarfe in den kommenden Haushaltsjahren unverzüglich mit allem Nachdruck entgegenwirkt. Gleichzeitig wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen, im notwendigen Umfang unverzüglich eine haushaltswirtschaftliche Sperre auszusprechen. Um den Haushaltsausgleich herzustellen, hat der Oberbürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend § 27 GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 6,5 Mio. DM verfügt. Entsprechend § 50 Abs. 2 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die Herstellung des Haushaltsausgleichs verändert in erheblichem Maße die von der Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsansätze, so daß eine 1. Nachtragshaushaltssatzung von der Bürgerschaft beschlossen werden muß. Die Beschlußfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung soll im Verwaltungshaushalt zum Haushaltsausgleich führen sowie die Einarbeitung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sichern. Außerdem wurden im I. Halbjahr 1999 zahlreiche Strukturveränderungen in mehreren Ämtern veranlaßt, die mit der Nachtragshaushaltssatzung eine Stellenplanänderung nach sich ziehen. Seit dem 5. Oktober 1999 liegt Ihnen der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes zur Beratung vor. Die Beschlußfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 1999 ist für die Bürgerschaftssitzung am 3. November 1999 vorgesehen. Der Ursprungshaushalt ging, wie bereits erwähnt, im Verwaltungshaushalt von einem Fehlbedarf in Höhe von 37,0 DM aus. Der Nachtragshaushalt ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Einen wesentlichen Anteil am Haushaltsausgleich hat die Vermögensveräußerung eines 25,1%igen Anteils der Stadtwerke Rostock AG, durch den mit dem Nachtragshaushalt der Zuschuß an die Rostocker Verkehrs- und Versorgungs- Holding GmbH von 26,5 Mio. DM auf 0 DM reduziert werden konnte. Der parallel dazu erfolgreich abgeschlossene Vergleich mit der HEVAG/ Preußen Elektra brachte der Hansestadt Rostock einmalig 3.0 Mio. DM zusätzliche Konzessionsabgabe. Die durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock am 8.6.1999 ausgesprochene Haushaltssperre in Höhe von 6,5 Mio. DM ist vollständig in den Nachtragshaushalt eingeflossen. Im Haushaltsvollzug des Jahres 1999 ergaben sich darüber hinaus sowohl Haushaltsverbesserungen als auch Haushaltsverschlechterungen. Bei den Haushaltsverbesserungen ist zuerst die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen zu nennen, die letztendlich Ausdruck der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Hansestadt Rostock ist. Im Vergleich zum Ursprungshaushalt werden mit dem Nachtrag 4,0 Mio. DM mehr Einnahmen geplant. Die Minderausgaben in Höhe von 5,5 Mio. DM bei der Sozialhilfe finden ihre Ursache in der konsequenten Fortsetzung der Projekte "Arbeit statt Sozialhilfe". Erstmalig konnte der Trend der Steigerung der Sozialhilfeausgaben um jährlich durch- schnittlich 25 bis 28 % gestoppt werden. Zu Haushaltsentlastungen führen darüber hinaus Minderausgaben bei Zinsen mit 2,6 Mio. DM sowie Mehreinnahmen aus der Erstattung von Betriebskosten in Höhe von 1,2 Mio. DM. In den Nachtrag waren neue Haushaltsbelastungen einzuordnen, wie Mindereinnahmen aus der Einkommensteuer in Höhe von 6,3 Mio. DM und Mehrausgaben für die Finanzierung der Personalausgaben, insbesondere verursacht durch die hohen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst von 8,8 Mio. DM. Mit 230,1 Mio. DM erreichen die Personalausgben einen Anteil am Verwaltungshaushalt von 32,1 %. Weitere Ausgabeerhöhungen sind mit dem Nachtragshaushalt vorgesehen für die Erhöhung der Zuschüsse an kommunale Beteiligungen und Eigenbetriebe in Höhe von 3,1 Mio. DM - hier ist insbesondere die Finanzierung des Verlustes des Klinikums Südstadt mit 2,3 Mio. DM zu nennen. Zusammengefaßt ist zu sagen, daß überwiegend durch bestimmte positive Einmaleffekte der Haushaltsausgleich 1999 möglich geworden ist. Diese positiven Einmaleffekte werden für den Haushalt 2000 nicht zur Verfügung stehen, so daß ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2000 nicht möglich sein wird. Um das strukturelle Haushaltsproblem zu lösen, liegt Ihnen ebenfalls für die Bürgerschaftsitzung am 3. November 1999 ein Haushaltssicherungskonzept zur Entscheidung vor. Nur durch drastische strukturelle Veränderungen kann die Hansestadt Rostock den politischen Entscheidungspielraum für die nächsten Jahre wieder erlangen und vor allem ihre Investitionsfähigkeit sichern.