Senator Holger Matthäus informiert über Straßenreinigungsgebühren 2018
Pressemitteilung vom
Vorbehaltlich des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft im November 2017 informiert der Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus bereits über die Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2018. Die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Im Jahr 2018 werden sich die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock geringfügig erhöhen. Die Gebührenerhöhungen entstehen zum größten Teil aufgrund der tariflich vereinbarten Lohnerhöhung bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH.
Für rund 95 Prozent aller Gebührenpflichtigen wird die Gebührenerhöhung zwischen einem und zwei Prozent umfassen. Lediglich in den oberen Reinigungsklassen, zu denen die Straßen und Fußgängerzonen der Innenstadt gehören, beträgt die Gebührenerhöhung über drei Prozent. In den Straßen dieser Reinigungsklassen, wie zum Beispiel in der Kröpeliner Straße oder am Universitätsplatz, ist der Reinigungsaufwand in den letzten Jahren stark gestiegen.
Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hansestadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock nachzulesen.