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Senator Steffen Bockhahn übergibt Zuwendungsbescheid an Rostocker Tafel

Pressemitteilung vom 13.12.2018

Im Rahmen seines Besuches in der Ausgabestelle Altbettelmönchstraße hat heute Senator Steffen Bockhahn Zuwendungsbescheide für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 über jeweils 52.500 Euro zur Organisation des Angebots der Rostocker Tafel gGmbH an Geschäftsführerin Vera Pürckhauer und Koordinatorin Beate Kopka übergeben. Mit der Zuwendung aus der Stadtkasse werden Personal- und Mietkosten finanziert.

„Ohne die Hilfe von ehrenamtlich engagierten Rostockerinnen und Rostockern sowie die Unterstützung durch unzählige Spenden von Lebensmitteln, Geld und Ausrüstung wären die Angebote der Rostocker Tafel nicht leistbar“, so Senator Steffen Bockhahn. „Dennoch ist ein organisatorischer Hintergrund zwingend notwendig, um die Hilfe auch professionell anbieten zu können. Im Namen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock danke ich allen über 100 ehrenamtlich Engagierten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rostocker Tafel gGmbH, für dieses wichtige Angebot!“

Die Rostocker Tafel unterstützt weit mehr als 1.000 bedürftige Menschen pro Woche durch die Versorgung mit gespendeten Lebensmitteln. Die Spenden, täglich etwa fünf bis acht Tonnen Lebensmittel, kommen von ungefähr 90 Supermärkten, Discountern, Bäckereien, Drogeriemärkten u.v.m. aus Rostock und Umgebung. Etwa 30 Märkte werden täglich angefahren. Die Rostocker Tafel übernimmt dabei die komplette administrative und logistische Organisation - vom Sammeln der Lebensmittelspenden und deren fachgerechter Lagerung bis hin zur Verteilung in derzeit 15 Ausgabestellen.

Die Berechtigung für die Abholung von Lebensmitteln gegen Zahlung eines kleinen Obulus besitzen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Warnowpasses, Obdachlose, Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger, Menschen, die Grundsicherung beziehen, sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen nicht höher als der Hartz IV-Satz ist. Um das Angebot der Rostocker Tafel nutzen zu können, ist ein entsprechender Nachweis an der Ausgabestelle vorzulegen.