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Fördergebiet Lichtenhagen

  • 2019:  Aufnahme in das Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf – „Die soziale Stadt“
    Ziel dieses Programms ist es, auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, mit neuen Lösungsansätzen, einer Abwärtsentwicklung in den Stadtteilen entgegen zu wirken. Aus diesem Grund richtet sich das Programm „Die soziale Stadt“ auch nicht vorrangig auf rein investive Maßnahmen der traditionellen Städtebauförderung, sondern vielmehr auf die Förderung sozioökonomischer Maßnahmen sowie die Entwicklung der Bürgerbeteiligung, des Gemeinwesens und der Imageaufwertung aus.

  • 2020: Fortführung mit dem Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte

Um eine Verstetigung im Fördergebiet zu erreichen, sind auch in den kommenden Jahren weitere Antragstellungen vorgesehen.

Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) ist als Beauftragte für die Vorbereitung und Durchführung der Vorhaben für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätig. Weitere Information zu den Maßnahmen, zum Verfügungsfonds und zu den 50.000 EUR-Bürgerprojekten können auf der Internetseite der RGS abgerufen werden.

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