Städtebauförderung
Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden.
Ziele der Städtebauförderung sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände
Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund aktuell folgende Programme aufgesetzt:
- Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Grundlage für die Förderung:
Als Grundlage für die Bewilligung von Finanzhilfen aus dem Bundes-/Landesprogramm dient seit Jahren das „Integrierte Standentwicklungskonzept“ (ISEK). Mit dem ISEK war die Aufgabe gestellt, ausgehend von einer umfassenden, durch Indikatoren gestützten Analyse der sozioökonomischen, wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Situation der Gesamtstadt und ihrer 21 Stadtbereiche, jene Stadtbereiche herauszuarbeiten, welche aufgrund ihres Entwicklungsbestandes einer vorrangigen Förderung in der Stadtentwicklung durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln bedurften. Das ISEK ist somit ein zentrales Element der Städtebauförderung und für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unerlässlich. Um auch weiterhin die Förderfähigkeit der Stadtentwicklungsgebiete sowie die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in der Gesamtstadt mit Finanzhilfen aus der Städtebauförderung und den Mitteln des Europäischen Strukturfonds (EFRE) sicherzustellen, war eine erneute Fortschreibung des ISEK notwendig.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 3. FS Teil A6.3 MB
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 3. FS Teil B27.8 MB
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 3. FS Ergänzung59.7 KB
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 3. FS Handlungsfeld A B C EFRE369.5 KB
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 3. FS Handlungsfeld D EFRE234.3 KB
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 3. FS Zielpyramide132.4 KB
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
Das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ wurde bereits 1992 förmlich festgelegt, Erweiterungsgebiete kamen später hinzu. Damit wurde die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln zur Beseitigung städtebaulicher Missstände geschaffen.
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Fördergebiet Dierkow
Das Fördergebiet Dierkow wurde 1993 in die Städtebauförderung aufgenommen.
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Fördergebiet Toitenwinkel
Das Fördergebiet Toitenwinkel wurde 1993 in die Städtebauförderung aufgenommen.
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Fördergebiet Lichtenhagen
Das Fördergebiet Lichtenhagen wurde 2019 in die Städtebauförderung aufgenommen.
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Fördergebiet Schmarl
Im Fördergebiet Schmarl konnten von 2000 bis 2022 Erschließungsvorhaben und Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit Hilfe von Städtebaufördermitteln realisiert werden.
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