Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
Das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ wurde bereits 1992 förmlich festgelegt, Erweiterungsgebiete kamen später hinzu. Damit wurde die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln zur Beseitigung städtebaulicher Missstände geschaffen.
Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) ist als Sanierungsträger mit der Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Weitere Informationen zu Maßnahmen der Sanierung können auf der Internet-Seite der RGS https://www.rgs-rostock.de abgerufen werden.
Zwischenzeitlich ist die Sanierung der Innenstadt weit fortgeschritten. So konnte die Sanierung bereits für viele Einzelgrundstücke als abgeschlossen erklärt werden, für größere Teilgebiete erfolgte die Aufhebung der Sanierungssatzung. Eine aktuelle Darstellung zum Sanierungsgebiet und dem Stand der Teilaufhebungen der Satzung auf dem Rostocker Stadtplan ist unter http://www.geoport-hro.de (Bauen und Stadtplanung=> Sanierungsgebiete) zu finden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnamen regelt das Baugesetzbuch (BauGB) im Zweiten Kapitel (§§ 136 ff). Die Umsetzung des "Besonderen Städtebaurechts" gehört zu den verwaltungsrechtlichen Aufgaben. Sich daraus ergebende Arbeitsschwerpunkte sind insbesondere die Verantwortung für Sanierungssatzungen, die Erteilung sanierungsrechtlicher Genehmigungen (§144 BauGB), Bescheinigungen nach § 7h Einkommensteuergesetz107.4 KB sowie die Erhebung von Ausgleichsbeträgen83.9 KB (§154 BauGB).