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Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spielt eine wichtige Rolle in der Sicherstellung der finanziellen Integrität und Transparenz unserer Stadtverwaltung. Unser Handeln basiert auf den Vorgaben des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V), welches die Rahmenbedingungen für die örtliche Prüfung der kommunalen Finanzen vorgibt.

Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche, rechtmäßige und zweckmäßige Verwendung öffentlicher Mittel zu prüfen und sicherzustellen. Jede Prüfung soll dabei einen entsprechenden Mehrwert ergeben. Neben konkreten gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung werden die Prüfungen risikoorientiert geplant. Aber auch Hinweise von Dritten können Anlass für Prüfungen geben.