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Änderung des Wohnungsstatus, Haupt- und Zweitwohnung

Änderung des Wohnungsstatus von Neben (NW) - in Hauptwohnung (HW) und umgekehrt. Jede Änderung der Hauptwohnung ist unverzüglich der HW-Behörde schriftlich mitzuteilen.

Unterlagen:

Personalausweis oder Pass

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen:

Die Meldebehörde ist unverzüglich über die Änderung zu informieren.