Änderung des Wohnungsstatus, Haupt- und Zweitwohnung
Änderung des Wohnungsstatus von Neben (NW) - in Hauptwohnung (HW) und umgekehrt. Jede Änderung der Hauptwohnung ist unverzüglich der HW-Behörde schriftlich mitzuteilen.
Unterlagen:
Personalausweis oder Pass
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen:
Die Meldebehörde ist unverzüglich über die Änderung zu informieren.