An- und Abmeldung von Unionsbürgern
Bei Umzügen im Inland besteht seit dem 01.06.04 keine Abmeldepflicht mehr. Die Abmeldung hat nur zu erfolgen, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (z.B. Verzug ins Ausland, Abmeldung einer Nebenwohnung).
Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen:
Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen. Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung durch persönliche Vorsprache zu erfolgen.