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Duldung eines abgelehnten Asylbewerbers

Asylbewerber, die nicht als politische Flüchtlinge anerkannt wurden bzw. bei denen keine Abschiebungshindernisse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt wurden, erhalten von der Ausländerbehörde eine Duldung, wenn der betreffende Ausländer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen kann.

Unterlagen:

4 Passbilder

Gebühren:

Keine

Fristen:

Es gibt keine Fristen zu beachten.