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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass

Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Schankwirtschaft) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden. Besonderer Anlass sind kurzfristige Ereignisse, wie Volks-, Weinfeste, Veranstaltungen von Vereinen/ Gesellschaften, Jubiläen, Umzüge, Tagungen, Werbeveranstaltungen, Märkten und Volksfesten, die nach Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzt sind.

notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die juristische Person, für die juristische Person ist der entsprechende Antrag an die Erlaubnisbehörde zu richten)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für die juristische Person)
  • Grundrissskizze/ Lageplan der Ausschankflächen

Die einzureichenden Dokumente zum Nachweis der Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als drei Monate sein. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen für die Antragstellung fordern.

Gebühren:
50,00 EUR für den 1. Tag, 20,00 für jeden Folgetag (Maximalgebühr: 400,00 EUR)

Fristen:
Die Antragstellung sollte in der Regel zwei Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens eine Woche, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen. Bei späterer Antragstellung behalten wir uns vor den Antrag in Folge der nicht ausreichenden Bearbeitungszeit zurückzuweisen.

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