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Gewerblicher Jugendschutz

Zum Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls der Kinder und Jugendlichen werden die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes durch das Jugendamt (präventiv) und das Stadtamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten (restriktiv) überwacht. Hauptaugenmerk liegt bei den Kontrollen von Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und Verkaufseinrichtungen (§§ 4-10 JuSchG).