Jagdverwaltung
Die Jagdverwaltung umfasst die Organisation, Durchführung und Überwachung der jagdlichen Aktivitäten sowie die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten. Zu ihren Aufgaben zählen die Erteilung von Jagdscheinen und die Überwachung der Einhaltung jagdrechtlicher Vorschriften.
Für die Beantragung eines Jagdscheins werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Neuausstellung sind vorzulegen:
- Antrag auf Ausstellung des Jagdscheines,
- Zeugnis über bestandene Jägerprüfung,
- 2 Passbilder und
- Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit
Für die Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:
- Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines,
- Jagdschein und
- Versicherungsschein für die beantragte Laufzeit
Gebühren und Abgabe für die Jagdscheinausstellung bzw. -verlängerung:
- für 1 Jahr 95,50 EUR,
- für 2 Jahre 121,00 EUR und
- für 3 Jahre 146,50 EUR
Den Antrag finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads".