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Na­vi­ga­ti­on

Ne­ga­tiv­be­schei­ni­gung

Die Be­schei­ni­gung über den Nicht­be­sitz der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit - Ne­ga­tiv­be­schei­ni­gung - wird aus­schlie­ß­lich für Aus­län­der/-in­nen aus­ge­stellt und be­schei­nigt den Nicht­be­sitz der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit. Die­se Be­schei­ni­gung wird zur Vor­la­ge bei aus­län­di­schen Bot­schaf­ten zum Bei­spiel für die Pass­be­an­tra­gung be­nö­tigt.

Un­ter­la­gen:

Gül­ti­ger Rei­se­pass

Ge­büh­ren:

Die Ge­bühr für die Aus­stel­lung der Ne­ga­tiv­be­schei­ni­gung be­trägt 10,00 Eu­ro. Die­ser Be­trag wird bei der An­trag­stel­lung er­ho­ben. Die Ge­bühr kann in bar oder per EC-Kar­te be­gli­chen wer­den.

Fris­ten:

Die Aus­stel­lung er­folgt so­fort.