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Pfandleiheerlaubnis

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • Nachweis der erforderlichen Mittel (Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage der Bank)
  • Baunutzungsgenehmigung des Bauamtes sowie eine Grundrisszeichnung der Betriebsstätte
  • Versicherungsnachweis
  • Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
  • Handelsregisterauszug

Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:
600,00 EUR

Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 2 Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungs-findung einbezogen werden müssen.