Pfandleiheerlaubnis
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unterlagen:
- Antragsformular
- Personalausweis
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
- Nachweis der erforderlichen Mittel (Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage der Bank)
- Baunutzungsgenehmigung des Bauamtes sowie eine Grundrisszeichnung der Betriebsstätte
- Versicherungsnachweis
- Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
- Handelsregisterauszug
Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.
Gebühren:
600,00 EUR
Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 2 Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungs-findung einbezogen werden müssen.