Home
Navigation

Versteigerererlaubnis

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf gemäß § 34 b Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9 (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate; bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
  • Handelsregisterauszug

Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:
450,00 EUR

Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 2 Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.