Versteigerererlaubnis
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf gemäß § 34 b Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unterlagen:
- Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9 (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate; bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
- Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
- Handelsregisterauszug
Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.
Gebühren:
450,00 EUR
Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 2 Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.