Waffenschein und Waffenbesitzkarte
Eine Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Erlaubnis in Deutschland zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen. Sie ist kein Waffenschein, der zum Führen von Waffen berechtigt, sondern ermöglicht den Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Voraussetzungen sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis, das beispielsweise als Sportschütze oder Jäger nachgewiesen wird. Die WBK muss bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden, die entsprechende Dokumente wie einen Jagdschein oder eine Schießsportbescheinigung benötigt.
Wer eine Waffe führen möchte, das heißt, die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums zugriffs- und schussbereit zu tragen beabsichtigt, benötigt neben der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.
Der Kleine Waffenschein ist eine deutsche Genehmigung zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) außerhalb des eigenen Grundstücks oder der Wohnung. Diese Waffen müssen das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Er ist für das Führen dieser Waffen erforderlich und berechtigt nicht zum Schießen mit ihnen. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Behörde und erfordert unter anderem die Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers.
- Zuverlässigkeit (wird von der Behörde geprüft),
- persönliche Eignung (wird von der Behörde eingeschätzt),
- Sachkunde,
- Bedürfnis und
- Altersvoraussetzung
Gebühren: 150,00 €
- Sie berechtigt zum Erwerb und zum Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
- Die erlaubnispflichtigen Waffen werden in die WBK eingetragen.
- Sie ist nicht zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit berechtigt; dafür ist der Waffenschein notwendig.
Änderungen (wie Umzug oder Waffenerwerb u.a.) müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt und in die WBK eintragen/geändert werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag und der Personalausweis sind vorzulegen.
Gebühren: 30 - 150 €




