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Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

§2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)