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Architektenliste - Löschung

Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.

  • Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1  ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro
  • Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag ist formlos zu stellen.
  • Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
  • Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
  • Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.

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