Home
Navigation

Ausländischen Doktortitel oder anderen akademischen Titel, Grad oder Bezeichnung in Mecklenburg-Vorpommern führen

Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule auf Grund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, darf grundsätzlich in der landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschule oder in der landesüblichen Abkürzung geführt werden. Eine deutsche Übersetzung kann dem Originalgrad in Klammern hinzugefügt werden. Darüber hinaus existieren begünstigende Regelungen für Abschlüsse bestimmter Länder.

Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht möglich, außer bei Spätaussiedlern:

Anerkennung der Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern beantragen