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Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

Ist ein Kriegsopfer bzw. sind andere Anspruchsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Die Auszahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

Ist ein Kriegsopfer bzw. sind andere Anspruchsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Die Auszahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

  • Kontonachweis
  • gegebenenfalls Kontovollmacht

Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern

Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

    • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
    • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.

Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.