Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
- Bürgerschaftsbeschluss 2017/BV/3193
- Antrag
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Amtliche Meldebescheinigung
Die Antragsstellung muss innerhalb des Berechtigungszeitraumes erfolgen. Dieser umfasst 15 Monate - davon 3 Monate vor dem Ausbildungs- oder Studienbeginn bis 12 Monate nach dem Beginn von Ausbildung/Studium.
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein, laden die notwendigen Dokumente hoch und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten in Ihrem Postfach eine Statusmeldung über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Antragsdaten wird Ihnen das Begrüßungsgeld auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Die erste Auszahlung erfolgt Ende November 2025, danach immer zum Ende eines Monats.
Die erste Auszahlung erfolgt Ende November 2025, danach immer zum Ende eines Monats.
- Eingang des vollständigen Antrages bis 5 Werktage vor Ende des Monats
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.




